Berufskraftfahrer Weiterbildung
für Bus und Lkw Fahrer/in
Modul 1-5
Wochenkurs Mo. – Fr.
Modul 1
Tageskurs
Modul 2
Tageskurs
Modul 3
Tageskurs
Modul 4
Tageskurs
Modul 5
Tageskurs
In einem 5-Jahres Zyklus muss der Nachweis der Weiterbildung nach den §§ 5 und 30 BKrFQG neu erbracht werden. Maßgebliches Datum ist die letzte Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein, bzw. Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN).
Ab diesem Datum müssen erneut 5 Module mit je 7 Stunden (gesamt 35 Stunden) geschult werden. Dabei genügt es, dass aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 der Anlage 1 (BKrFQV) jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich für Bus, bzw. Lkw abgedeckt ist. Eine Prüfung muss nicht abgelegt werden.
Eine bestandene ADR IHK-Prüfung für Gefahrgutfahrer innerhalb des Fünfjahreszyklus ersetzt ein Modul der Weiterbildung.
Der Nachweis über die erteilten Kenntnisbereiche wird digital an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) übertragen. Weiter lesen…
Ein Modul dauert 7 Zeitstunden pro Unterrichtstag, der Modultag ist nicht teilbar und eine vollständige Anwesenheit ist vorgeschrieben. Nachfolgend aufgelistet die Module und Termine.
Modul 1 – 5
Wochenkurs Mo. – Fr.
Inhalt für 35 Stunden lt. Anlage 1 BKrFQV (Kenntnisbereiche)
- 1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- 2. Anwendung der Vorschriften
- 3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
Modul 1
Intelligent fahren
Eco-Training & Assistenzsysteme
Inhalt für 7 Stunden lt. Anlage 1 BKrFQV (Unterkenntnisbereiche)
- 1.1 Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung*
- 1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
- 1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß 1.1 und 1.2
Modul 2
Rechtssicher dokumentieren
Sozialvorschriften & Digitaler Fahrtenschreiber
Inhalt für 7 Stunden lt. Anlage 1 BKrFQV (Unterkenntnisbereiche)
- 2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
Modul 3
Sicher und gesund unterwegs
Gefahrenwahrnehmung, Gesundheit & Erste Hilfe
Inhalt für 7 Stunden lt. Anlage 1 BKrFQV (Unterkenntnisbereiche)
- 1.3a Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich anzupassen
- 3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen*
- 3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- 3.5 Fähigkeiten zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen
Modul 4
Professionell und kundenorientiert
Aktuelle Verkehrsvorschriften, Image & Kriminalität
Inhalt für 7 Stunden lt. Anlage 1 BKrFQV (Unterkenntnisbereiche)
- 3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- 3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
- 3.6 Fähigkeiten zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
Modul 5
Sicherheit für Ladung & Fahrgast
Inhalt für 7 Stunden lt. Anlage 1 BKrFQV (Unterkenntnisbereiche)
- 1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
- 1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
- 1.6 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses
3. Welle – Stand 01/2021 und 4. Welle – Stand 02/2024
* Unterkenntnisbereiche stehen im Zusammenhang mit der Straßenverkehrssicherheit nach § 4 Absatz 1 BKrFQV.
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