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Punktabbau Das Fahreignungsseminar

Termine

Das Seminar kann in Sitzungen mit einzelnen Teilnehmern durchgeführt werden. Die Terminierung erfolgt individuell nach Absprache.

Hier können Sie uns eine verbindliche Reservierungsanfrage senden.

Fahreignungs-Bewertungssystem (Quelle: BMVI)

Maßnahme des Fahreignungs-Bewertungssystems sind von der Speicherung einzelner Verstöße im Register zu unterscheiden. Jeder verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Verstoß wird wie bisher auch künftig im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen. Auch bei Personen ohne Fahrerlaubnis!

Die Maßnahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems – Ermahnung, Verwarnung und Entzug der Fahrerlaubnis – richten sich allerdings nur gegen Inhaber einer Fahrerlaubnis. Durch die Einführung des Systems mit 1 bis 3 Punkten je Verstoß ergibt sich folgende Reihung von Maßnahmen:

Alle Maßnahmenstufen müssen durchlaufen werden. Die jeweilige Maßnahme wird nur beim erstmaligen Erreichen eines der genannten Punktestände ergriffen. Allerdings können die Stufen je nach Tilgung von eingetragenen Entscheidungen mehrfach durchlaufen werden, wenn sich der entsprechende Punktestand wieder ansammelt.

Fahreignungsseminar (Quelle: BMVI)

Das Fahreignungsseminar ersetzt im Rahmen des Fahreignungsregisters (FAER) das bisherige Aufbauseminar, das nur von Fahrlehrern durchgeführt wird. Für den Punktestand ist der Tattag entscheidend, nicht die Rechtskraft. Die Teilnahme ist freiwillig und es kann bis zu einen Punkt abgebaut werden.

Das Fahreignungsseminar soll mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrer dabei unterstützen, ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten. Es wurde von Experten unter Federführung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) konzipiert.

Eingeführt wird eine neue Kombination aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elementen. Die Neukonzeption des Fahreignungsseminars verhindert ein reines „Absitzen“, so dass mit der Teilnahme ein besseres Fahrverhalten und damit ein Mehr an Verkehrssicherheit einhergeht.

Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe „Verwarnung“ (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.

Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen, die aufeinander abgestimmt werden:

Verkehrspädagogische Teilmaßnahme
Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Die Inhalte (u. a. Verkehrsregeln und deren Sinn, Risikoinformationen bei Überschreitung der Regeln) werden individuell auf die begangenen Verstöße der Teilnehmer zugeschnitten. Außerdem wird auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet. Die Maßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten im Abstand von mindestens einer Woche und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden.

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme
Im Rahmen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden mit Hilfe besonders geschulter Verkehrspsychologen individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt. Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden. Die Maßnahme umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten und wird als Einzelmaßnahme durchgeführt.

Informationen zum Fahreignungs-Bewertungssystem finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. (Externer Link)
Auskunft über den aktuellen Punktestand erhalten sie vom Kraftfahrt-Bundesamt. (Externer Link)

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