Skip to content

Führerschein mit 17 Jahren Begleitetes Fahren für die Klassen B/BE

Die Fahrsicherheit wächst mit der Fahrerfahrung und diese muss im wahrsten Sinne des Wortes erst „erfahren“ werden. Mit dem „Begleiteten Fahren ab 17“ kann die Fahrerfahrung in einem geschützten Rahmen aufgebaut werden und die Fahranfänger können zu einem sichereren Autofahrer heranreifen.

Termine

So funktioniert der Führerschein mit 17 Jahren

  • Fahrschüler/in durchlaufen die komplette Ausbildung in Theorie und Praxis (Beginn frühestens ab 16 ½ Jahren, Theorieprüfung frühestens 3 Monate und Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres möglich).
  • Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung wird die Prüfbescheinigung (ohne Passbild) mit der Vollendung des 17. Lebensjahres ausgehändigt. Nun beginnt die Probezeit. Der Personalausweis/Reisepass muss stets mitgeführt werden.
  • Das Fahren mit dem PKW ist nur mit einem Begleiter möglich, dieser darf die 0,5 Promille-Grenze nicht übersteigen. Bei Missachtung, droht Entzug der Fahrerlaubnis.
    Aber: die miterteilten Klassen AM und L dürfen ohne Begleiter gefahren werden, da hierfür das Mindestalter erreicht ist.
  • Es darf nur in der Bundesrepublik Deutschland und Österreich gefahren werden. Wird ohne Begleitperson gefahren, droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres darf ohne Begleitperson gefahren werden.
  • Spätestens 3 Monate nach dem 18. Geburtstag muss bei der Führerscheinstelle die Prüfbescheinigung in den Kartenführerschein getauscht werden.

Antragstellung

  • Frühestens mit 16 ½ Jahren persönlich bei der Führerscheinstelle möglich.
  • Nur Klasse B, B96 bzw. Klasse BE möglich, zusätzlich kann die Klasse A1 beantragt werden, Kombination mit Klasse A2 ist nicht möglich.
  • Es bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, das Formular muss von mindestens einem gesetzl. Vertreter unterschrieben sein
  • Die Begleitpersonen müssen namentlich genannt werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen (siehe unten). Sie müssen das Formular für die Begleitperson ausfüllen und eine Kopie des Personalausweises sowie Führerscheins beilegen.
  • Sehtest (vom Optiker), Erste Hilfe Nachweis und biometrisches Passbild wird benötigt.
  • folgende Gebühren fallen an:

Antragsgebühr ca. 44,- €
je Begleitperson ca. 9,- €

Download des Antrages

Die Formulare bitte ausgefüllt und unterschrieben mitbringen.

  BF17_Antrag.pdf

 BF17_Antrag_Begleitpersonen.pdf

Voraussetzungen der Begleitpersonen (Anzahl nicht begrenzt)

  • Mindestalter 30 Jahre.
  • Seit den letzten 5 Jahren im ununterbrochenen Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B.
  • Zum Zeitpunkt der Erteilung des Prüfauftrages darf 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen sein.
  • Eine Einweisung der Begleitperson wird empfohlen.

Der Verlauf der Ausbildung

siehe Pkw Ausbildung

Wichtig: Der Fahranfänger ist der Fahrer und damit verantwortlicher Fahrzeugführer. Er trifft die Entscheidungen beim Fahren, bei Verkehrsverstößen trägt er allein die Konsequenzen. Der Begleiter ist einfach nur Beifahrer, er greift keinesfalls aktiv in das Fahrgeschehen ein, weder mit Worten und schon gar nicht mit Taten.

Abschluss der Ausbildung

Nach Abschluss der theoretischen Ausbildung und Erteilung der Prüferlaubnis darf 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters die theoretische Prüfung bei der DEKRA abgelegt werden. Eine gute Vorbereitung auf die Prüfungen ist wichtig für das Gelingen. Der ideale Wegbegleiter für die Theorie und Praxis ist unser umfangreiches Lernsystem „Fahren Lernen“. Während der Öffnungszeiten bieten wir unseren Kunden kostenlos an bei uns zu üben.

Nach bestandener Theorieprüfung und Abschluss der praktischen Ausbildung wird die praktische Prüfung geplant. Diese kann erst 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Fristablauf

Bitte beachten Sie das folgende Fristen beim Erwerb Ihrer Fahrerlaubnis ablaufen:

  1. Antrag
    Nachdem Sie bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt haben, geht nach einer Bearbeitungszeit von ca. drei bis sechs Wochen der Prüfauftrag bei der Prüforganisation DEKRA ein. Danach werden wir als Fahrschule über den Eingang informiert. Diese Information geben wir dann an Sie weiter. Der Fahrerlaubnisantrag hat dann ein Jahr Gültigkeit. In diesem Zeitraum muß die theoretische Prüfung bestanden sein. Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden.
  2. Theoretische und praktische Ausbildung
    Die Ausbildung darf erst ein halbes Jahr vor Vollendung des jeweiligen Mindestalters der beantragten Klasse beginnen. Nach Abschluß der Ausbildung ist diese zwei Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss die theoretische, bzw. die praktische Ausbildung wiederholt werden.
  3. Theoretische und praktische Prüfung
    Die theoretische Prüfung darf erst drei Monate und die praktische Prüfung ein Monat vor Vollendung des jeweiligen Mindestalters der beantragten Klasse durchgeführt werden. Wurde die theoretische Prüfung bestanden, so muss in einem Zeitraum von einem Jahr die praktische Prüfung bestanden werden. Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt und die theoretische Prüfung wiederholt werden.

Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Kontaktanfrage * Pflichtfelder

Name *
E-Mail *
Betreff *
Nachricht
× Schreibe uns