Bus Ausbildung Klasse D/DE
Termine
- 23. Januar 2024
Bus Theoriekurs
Rostock – Ligusterweg

Mercedes-Benz O 530 LE Citaro
Überlandbus mit Automatikgetriebe und 50 Sitzplätzen
KLASSE D
Berechtigt zum Führen von Kraftomnibussen (KOM), die zur Beförderung von mehr als acht Personen, außer dem Fahrzeugführer, ausgelegt und gebaut sind.
Mindestalter (§ 10 FeV)
- 24 Jahre
- 23 Jahre mit beschleunigter Grundqualifikation
- 21 Jahre mit beschleunigter Grundqualifikation im Linienverkehr bis 50 km
- 20 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung – BKF Bus
- 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung im Linienverkehr bis 50 km
Die theoretische Ausbildung
Der Unterricht beinhaltet 6 Doppelstunden Grundstoff³ á 90 Minuten und 18 Doppelstunden Zusatzstoff³ á 90 Minuten.
Die praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung erfolgt auf unserem eigenen Fahrschulbus, einem Mercedes-Benz O 530 LE Citaro Überlandbus mit Automatikgetriebe und 50 Sitzplätzen.
Praktische Mindestausbildung
Nach Anlage 5 (zu § 5 Absatz 4) FahrschAusbO á 45 Minuten
Vorbesitz der Klasse B/C1 bis 2 Jahre
- 45 Fahrstunden Grundausbildung
- 22 Fahrstunden Überland
- 14 Fahrstunden Autobahn
- 8 Fahrstunden Nachtfahrt
Vorbesitz der Klasse B/C1 mehr als 2 Jahre
- 33 Fahrstunden Grundausbildung
- 12 Fahrstunden Überland
- 8 Fahrstunden Autobahn
- 5 Fahrstunden Nachtfahrt
Vorbesitz der Klasse C bis 2 Jahre
- 14 Fahrstunden Grundausbildung
- 16 Fahrstunden Überland
- 8 Fahrstunden Autobahn
- 6 Fahrstunden Nachtfahrt
Vorbesitz der Klasse C mehr als 2 Jahre
- 7 Fahrstunden Grundausbildung
- 8 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden Nachtfahrt
Klasse DE
Anhänger von mehr als 750 kg z.G.² für Zugfahrzeuge der Klasse D.
Voraussetztung
Vorbesitz der Klasse D oder Klasse D beantragt (ein Ausbildungsgang).
Die theoretische Ausbildung
Für die Klasse DE ist kein th. Ausbildung und th. Prüfung vorgesehen.
Die praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung erfolgt auf unserem eigenen Fahrschulbus und einem 2,5t Böckmann Doppelachs-Anhänger.
Praktische Mindestausbildung
Nach Anlage 5 (zu § 5 Absatz 4) FahrschAusbO á 45 Minuten
- 4 Fahrstunden Grundausbildung
- 3 Fahrstunden Überland
- 1 Fahrstunde Autobahn
- 1 Fahrstunde Nachtfahrt
Wenn keine Vorerfahrung mit dem Führen eines Anhängers vorhanden ist, empfehlen wir weiter Übungsstunden für das gelingen der praktischen Prüfung.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Fahrerlaubnis der Klassen D/DE muss bei der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz gestellt werden. Für die Hansestadt Rostock und dem Landkreis Rostock stellen wir ein Formular zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Lichtbild, 45 x 35 mm (sog. Biometrisches Passbild)
- Gutachten über das Sehrvermögen (kein Optiker-Sehtest)
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung / Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
- Nachweis der 1. Hilfe
- Führungszeugnis (Belegart „O“, zur Vorlage bei einer Behörde) mit Angabe des Verwendungszwecks „Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung“. Dieses ist bei dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen.
Förderung der Ausbildung
Die Ausbildung der Fahrerlaubnisklassen D/DE ist zertifiziert. Eine Förderung ist unter gegebenen Voraussetzung möglich. Mehr erfahren.
Abschluss der Ausbildung
Nach Abschluss der theoretischen Ausbildung und Erteilung der Prüferlaubnis darf 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Klasse die theoretische Prüfung bei der DEKRA abgelegt werden. Eine gute Vorbereitung auf die Prüfung ist wichtig für das Gelingen. Verschiedene Medien zum Lernen erhalten Sie bei uns. Während der Öffnungszeiten bieten wir unseren Kunden kostenlos an bei uns zu üben.
Nach bestandener Theorieprüfung und Abschluss der praktischen Ausbildung wird die praktische Prüfung geplant. Diese kann erst 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Klasse abgelegt werden.
²) z.G.: Zulässiges Gesamtgewicht/ -masse des Fahrzeugs. Angaben finden Sie in der Zulassungsbescheinigung unter Punkt F.1/F.2.
³) Grundstoff, wird für alle Klassen durchgeführt und behandelt die allgemein gültigen Kenntnisse des Straßenverkehrs. Bei Erweiterung muss ein gültige Fahrerlaubnis, egal welcher Klasse, vorliegen.
³) Zusatzstoff, wird für die jeweilig beantragte Klasse durchgeführt und behandelt die fachspezifischen Kenntnisse der jeweiligen Fahrzeugart.