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Motorrad Ausbildung

Bitte Klasse auswählen

Klasse AM

Klasse AM mit 15

Klasse A1

Klasse B 196 (125 cm³)

Klasse A2

Klasse A

Abschluss

Termine

Zurzeit sind keine Veranstaltungen dieser Kategorie geplant. Neue Termine werden hier veröffentlicht. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis!

Für die praktische Ausbildung wird Motoradschutzkleidung benötigt. Diese umfasst mindestens: 

  • einen passenden Motorradhelm,
  • Motorradhandschuhen,
  • einer eng anliegenden Motorradjacke,
  • einem Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert),
  • einer (langen) Motorradhose und
  • Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz

KLASSE AM

Diese Fahrerlaubnis bieten wir zurzeit nicht an!

KLASSE A1

Diese Fahrerlaubnis bieten wir zurzeit nicht an!

KLASSE A2

Mittelschwere Krafträder

Aufstieg von der Klasse A1

Bei Vorbesitz der Kl. A1 (mindestens 2 Jahre) ist keine theoretische Ausbildung und keine weiteren besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben. Eine praktische Prüfung muss abgelegt werden.

Direkterwerb

Beim Direkterwerb der Kl. A2 sind die Klassen A1 und AM enthalten.

Ausbildungsmaschine: mehr erfahren

Aufstieg von der Kl. A1 bei zweijährigem Vorbesitz
Begrenzt bis 35 kW Motorleistung
Leistung-Gewichtsverhältnis von max. 0,2 kW/kg
Nach zweijährigen Besitz kann durch eine praktische Prüfung die Klasse A erworben werden

Die theoretische Ausbildung

12 Doppelstunden Grundstoff² (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff²)
4 Doppelstunden Zusatzstoff³

Die praktische Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung und nur mit Motorradschutzkleidung. Hinweis lesen
Die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Die besonderen Ausbildungsfahrten á 45 Minuten betragen mindestens:

5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

KLASSE A

Schwere Krafträder – dreirädrige Kraftfahrzeuge

Aufstieg von der Kl. A2

Bei Vorbesitz von A2 (mindestens 2 Jahre) ist keine theoretische Ausbildung und keine weiteren besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben. Eine praktische Prüfung muss abgelegt werden.

Direkterwerb

Beim Direkterwerb der Kl. A sind die Klasse A2, A1 und AM enthalten.

Ausbildungsmaschine: mehr erfahren

Kraftrad

Aufstieg von der Kl. A2 bei zweijährigem Vorbesitz
Über 35 kW Motorleistung
Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg bei Krafträdern

Dreirädriges Kraftfahrzeug

Über 15 kW Motorleistung
Über 45 km/h bbH*

Die theoretische Ausbildung

12 Doppelstunden Grundstoff² (bei Vorbesitz der Klasse B: 6 Doppelstunden Grundstoff²)
4 Doppelstunden Zusatzstoff³

Die praktische Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung und nur mit Motorradschutzkleidung. Hinweis lesen 
Die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Die besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten betragen mindestens:

Ausbildungsmaschine: mehr erfahren

Bei Vorbesitz von A1: 

3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dämmerung und Dunkelheit.

Ohne Vorbesitz von A1: 

5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

Abschluss der Ausbildung

Nach Abschluss der theoretischen Ausbildung und Erteilung der Prüferlaubnis darf 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Klasse die theoretische Prüfung bei der DEKRA abgelegt werden.
Eine gute Vorbereitung auf die Prüfung ist wichtig für das Gelingen. Verschiedene Medien zum Lernen erhalten Sie bei uns. Während der Öffnungszeiten bieten wir unseren Kunden kostenlos an bei uns zu üben.

Nach bestandener Theorieprüfung und Abschluss der praktischen Ausbildung wird die praktische Prüfung geplant. Diese kann erst 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Klasse abgelegt werden.

*) bbH: Bauartbedingte/-bestimmte Höchstgeschwindigkeit, die das Fahrzeug laut Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigungen oder allgemeiner Betriebserlaubnis fahren darf.
²) Grundstoff, wird für alle Klassen durchgeführt und behandelt die allgemeingültigen Kenntnisse des Strassenverkehrs. Bei Erweiterung muss ein gültige Fahrerlaubnis, egal welcher Klasse, vorliegen.³³
³) Zusatzstoff, wird für die jeweilig beantragte Klasse durchgeführt und behandelt die fachspezifischen Kenntnisse der jeweiligen Fahrzeugart.

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