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FQN Fahrerqualifikationsnachweis

FQN
Bildquelle FQN: Bundesdruckerei

Der Fahrerqualifikationsnachweis, kurz FQN, ersetzt seit dem 23. Mai 2021 die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein. Der FQN dient als Nachweis der absolvierten Grundqualifikation oder über den Abschluss einer Weiterbildung, die 5 Module.

Die Ausstellung erfolgt auf Antrag von der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz.

Der FQN muss bei allen Fahrten im Personen- oder Gütergewerblichenverkehr mitgeführt werden.

BQR Berufskraftfahrerqualifikationsregister

Das Berufskraftfahrerqualifikationsregister, kurz BQR speichert den Nachweis einer absolvierten:

  • Grundqualifikationen,
  • beschleunigten Grundqualifikationen,
  • Weiterbildungen und
  • anderen speziell abgeschlossene Maßnahmen

Das BQR wir vom KBA* in Flensburg geführt. Die Übermittlung der Nachweise über die absolvierten Qualifikationen und Weiterbildungen erfolgt ausschließlich elektronisch, einen schriftlichen Nachweis gibt es nicht mehr.

Auskunft erteilt das KBA: www.kba.de

KBA: Kraftfahrtbundesamt
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