Große Wohnmobile, Rettungsfahrzeuge und kleine LKWs
Führerschein Klasse C1 bis 7,5 t
Ausbildung
Abschluss
Förderung
Termine
- 27. Oktober 2026
Lkw Theoriekurs / Abendkurs
Rostock – Ligusterweg (Toitenwinkel)
Unser Ausbildungsfahrzeug – MAN TGE …
… natürlich Vollautomatisch.
KLASSE C1 – Fahrerlaubnis bis 7,5 t z. G.*
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz Klasse B notwendig
- Ärztliche + Augenärztliche Untersuchung und Erste Hilfe wird benötigt
Die Fahrerlaubnis Klasse C1 berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen über 3,5t z.G.*, zum Beispiel für:
- Camper bis 7,5t z.G.*
- Rettungsfahrzeuge bis 7,5t z.G.*
- kleine Lkw’s und Transporter bis 7,5t z.G.*
Ausbildung
Die theoretische Ausbildung
Die praktische Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt auf unserem eigenen großen Transporter, ein MAN TGE 6.180 4×2 mit einer Gesamtmasse von 5,5 t. Wahlweise steht auch ein Mercedes Atego mit 6-Gang-Schaltung und 7,5 t Gesamtmasse zur Verfügung.
Die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Die besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten betragen mindestens:
Die Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden sind Mindestanforderungen. Sie dürfen nicht am Anfang der Ausbildung durchgeführt werden.
Abschluss der Ausbildung
Nach Abschluss der theoretischen Ausbildung und Erteilung der Prüferlaubnis kann die theoretische Prüfung bei der DEKRA abgelegt werden. Eine gute Vorbereitung auf die Prüfungen ist wichtig für das Gelingen. Der ideale Wegbegleiter für die Theorie und Praxis ist unser umfangreiches Lernsystem „Fahren Lernen“.
Nach bestandener Theorieprüfung und Abschluss der praktischen Ausbildung wird die praktische Prüfung geplant.
Förderung durch Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Berufsförderungsdienst
Die Ausbildung der Fahrerlaubnisklasse C1 ist zertifiziert. Eine Förderung ist unter gegebenen Voraussetzung möglich. Mehr erfahren…
*) z. G.: zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs laut Zulassungsbescheinigung Feld F1 (F2).
²) Grundwissen, wird für alle Klassen durchgeführt und behandelt die allgemein gültigen Kenntnisse des Straßenverkehrs.
³) Fachspezifischer Unterricht, wird für die jeweilig beantragte Klasse durchgeführt und behandelt die speziellen Kenntnisse der jeweiligen Fahrzeugart.
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