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PKW Ausbildung

Kfz bis 3,5 t und Anhänger

Klasse B

Handicap Ausbildung

Automatikausbildung

Klasse B 197

Führerschein mit 17

Klasse B 96

Klasse BE

Anhängerausbildung

Abschluss & Fristen

Bitte beachten Sie die Informationen zum Abschluss und zum Fristablauf.

Termine

Zurzeit sind keine Veranstaltungen dieser Kategorie geplant. Neue Termine werden hier veröffentlicht. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Klasse B

Klasse B

Kraftfahrzeuge bis max. 3.500 kg zulässige Gesamtmassen (z.G.)² und Anhänger bis max. 750 kg z.G.², bis max. 8 Sitzplätze + Fahrersitz. Gesamtmasse des Anhängers darf auch größer als 750 kg sein, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen² von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.

Der Fahrerlaubnisantrag

Für den Antrag, abzugeben bei der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz, wird benötigt:

Sehtest (Optiker), nicht älter als 2 Jahre
Biometrisches Passbild
Nachweis 1. Hilfe
Gültiger Personalausweis (Reisepass nur in Verbindung mit aktueller Meldebescheinigung)

Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten

5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

Die Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden sind Mindestanforderungen. Sie dürfen nicht am Anfang der Ausbildung durchgeführt werden.

Die theoretische Ausbildung

Der Unterricht beinhaltet 12 Doppelstunden Grundstoff³ á 90 Minuten und 2 Doppelstunden Zusatzstoff³ á 90 Minuten. Wer schon einen Führerschein hat, braucht nur noch 6 Lektionen Grundstoff³ und den Zusatzstoff³.

Die praktische Ausbildung

Die Anzahl der Übungsstunden, die in der Grund-, Aufbau-, Leistungs- und Reife- und Teststufe durchgeführt werden, sind in ihrer Anzahl nicht vorgeschrieben. Sie hängen von den Fähigkeiten und Fertigkeiten jedes einzelnen ab.

  1. Die Grundstufe (Grundkenntnisse für die Bedienung des Fahrzeuges)
  2. Die Aufbaustufe (Bedienung des Fzg. auch unter schwierigen Bedingungen)
  3. Die Leistungsstufe (Anwendung von gesetzl. Bestimmungen)
  4. Die besonderen Ausbildungsfahrten (Überland-, Autobahn-, Nachtfahrten)
  5. Die Reife- und Teststufe (selbständiges Fahren im Verkehr)

KLASSE B 96

KLASSE B 96

(Schlüsselzahl 96) – Anhänger über 750 kg z.G.²

Anhänger für Zugfahrzeuge der Klasse B. Die Gesamtmasse des Anhängers darf mehr als 750 kg z.G.² betragen.
Die Summe der zulässigen Gesamtmassen² von Zugfahrzeug und Anhänger darf nicht größer sein als 4.250 kg.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei Führerschein mit 17)
Vorbesitz Kl. B oder beantragt
Prüfungsfrei
Beginn jederzeit möglich
Biometrisches Passbild für den neuen Führerschein wird benötigt

Die Ausbildung

Fahrerschulung nach Anlag 7a der FeV, mindestens 7 Stunden á 60 Minuten in Theorie (2,5 Std.) und Praxis (4,5 Std.). Nach Abschluss der Ausbildung wird eine Bescheinigung ausgehändigt die zum Eintrag der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein dient.

KLASSE BE

Klasse BE

Anhänger über 750 kg z.G.²

Anhänger oder Sattelanhänger für Zugfahrzeuge der Klasse B. Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht mehr als 3.500 kg z.G.² betragen.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei Führerschein mit 17)
Vorbesitz Kl. B oder beantragt
nur Praxisprüfung
Beginn jederzeit möglich

Der Fahrerlaubnisantrag

Sehtest (Optiker), nicht älter als 2 Jahre
Biometrisches Passbild
Nachweis 1. Hilfe

Die Ausbildung

Da keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgesehen ist, kann gleich mit Praxis begonnen werden.

Die Anzahl der praktischen Übungsstunden, die zum Erlernen der Grundkenntnisse im Umgang mit einem großen Anhänger dienen, sind in ihrer Anzahl nicht vorgeschrieben. Sie hängen von den Fähigkeiten und Fertigkeiten jedes einzelnen ab.

Der Die besonderen Ausbildungsfahrten á 45 Minuten betragen mindestens

3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunde Autobahn
1 Fahrstunde bei Dämmerung und Dunkelheit

Die Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden sind Mindestanforderungen. Sie dürfen nicht am Anfang der Ausbildung durchgeführt werden.

Abschluss der Ausbildung

B96, B und BE

B96: Nach Abschluss der Ausbildung wird eine Bescheinigung ausgehändigt die zur Vorlage bei der Führerscheinstelle dient. Die Schlüsselzahl 96 kann dann eingetragen werden.

B: Nach Abschluss der theoretischen Ausbildung und Erteilung der Prüferlaubnis darf 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters die theoretische Prüfung bei der DEKRA abgelegt werden. Eine gute Vorbereitung auf die Prüfung ist wichtig für das Gelingen. Verschiedene Medien zum Lernen erhalten Sie bei uns.

Nach bestandener Theorieprüfung und Abschluss der praktischen Ausbildung wird die praktische Prüfung geplant. Diese kann erst 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Klasse abgelegt werden.

BE: Nach Abschluss der praktischen Ausbildung wird die praktische Prüfung geplant. Diese kann erst 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Klasse abgelegt werden.

Fristablauf

Bitte beachten Sie das folgende Fristen beim Erwerb Fahrerlaubnis der Klassen B/BE

  1. Antrag (Gilt nur für Kl. B/BE)
    Nachdem Sie bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle einen Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt haben, geht nach einer Bearbeitungszeit von ca. drei bis sechs Wochen der Prüfauftrag bei der Prüforganisation DEKRA ein. Danach werden wir als Fahrschule über den Eingang informiert. Diese Information geben wir dann an Sie weiter. Der Fahrerlaubnisantrag hat dann ein Jahr Gültigkeit. In diesem Zeitraum muß die theoretische Prüfung (praktische Prüfung bei Kl. BE) bestanden sein. Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden.
  2. Theoretische und praktische Ausbildung
    Die Ausbildung darf erst ein halbes Jahr vor Vollendung des jeweiligen Mindestalters der beantragten Klasse beginnen. Nach Abschluß der Ausbildung ist diese zwei Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss die theoretische, bzw. die praktische Ausbildung wiederholt werden.
  3. Theoretische und praktische Prüfung (gilt nicht für B96)
    Die theoretische Prüfung (gilt nur für Kl. B) darf erst drei Monate und die praktische Prüfung ein Monat vor Vollendung des jeweiligen Mindestalters der beantragten Klasse durchgeführt werden. Wurde die theoretische Prüfung bestanden, so muss in einem Zeitraum von einem Jahr die praktische Prüfung bestanden werden. Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt und die theoretische Prüfung wiederholt werden.

Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

²) z.G.: Zulässiges Gesamtgewicht/-masse des Fahrzeugs. Angaben finden Sie in der Zulassungsbescheinigung unter Punkt F.1/F.2.
³) Grundstoff, wird für alle Klassen durchgeführt und behandelt die allgemeingültigen Kenntnisse des Strassenverkehrs. Bei Erweiterung muss ein gültige Fahrerlaubnis, egal welcher Klasse, vorliegen.
³) Zusatzstoff, wird für die jeweilig beantragte Klasse durchgeführt und behandelt die fachspezifischen Kenntnisse der jeweiligen Fahrzeugart.

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