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Härtefallregelung Bescheinigung vom Arbeitgeber / Ausbildungsstätte

Unsere Landesregierung hat am 12.02.2021 beschlossen, “dass Frauen und Männer, die auf die Erteilung der Fahrerlaubnis zwingend und unaufschiebbar zum Zwecke der Berufsausübung angewiesen sind, die Fahrschulausbildung wieder absolvieren und die Fahrprüfung ablegen dürfen.”

Eine Bescheinigung vom Arbeitgeber oder von der Ausbildungsstätte ist vorzulegen. Darin sind die zwingende Notwendigkeit und die Unaufschiebbarkeit unter Angabe der konkreten Gründe zu bestätigen.

Für die Bescheinigung verwenden Sie bitte den Kopfbogen Ihres Unternehmens. 

Nachfolgenden Wortlaut dürfen Sie gerne verwenden.:

„Unsere Mitarbeiterin / unser Mitarbeiter Frau / Herr (Name und Vorname), wohnhaft in (Anschrift), benötigt dringend ihre / seine Fahrerlaubnis der Klasse (zu erwerbende Klasse eintragen) zur Ausübung ihrer / seiner beruflichen Tätigkeit in unserem Unternehmen.

Hiermit bestätige ich (Name und Vorname des Ansprechpartners im Unternehmen) die zwingende Notwendigkeit und die Unaufschiebbarkeit des Erwerbes der Fahrerlaubnis.

Die Gründe für die Dringlichkeit des Erwerbes sind, (hier bitte begründen, warum es zwingend notwendig ist die Fahrererlaubnis jetzt zu erwerben)

Bitte die Bescheinigung abgestempelt und unterschrieben an uns weiterleiten.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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