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Corona Infos Aktuelle Schutzmaßnahmen und Fristverlängerungen

Gemäß der Corona-Landesverordnung M-V dürfen Fahrschulen seit dem 25. Mai 2021 wieder unter geltenden Hygiene- und Schutzbestimmungen öffnen.

Aktuelle Schutzmaßnahme für die Aus- und Weiterbildung und Seminare bitte im Büro erfragen.

Eine OP / FFP 2 Maske ist während der theoretischen und praktischen Aus- und Weiterbildung zu tragen. Diese Maßnahmen gelten auch für die Prüfungen. Der Abstand in Gebäuden beträgt mindestens 1,50 m. 

Fristen

Der Fristabläufe für den Prüfauftrag und die Gültigkeit der theoretischen Ausbildung wurden verlängert.

Ein bereits bestehnder Prüfauftrag wurde von 12 auf 18 Monate Gültigkeit verlängert. Also, mehr Zeit für die theoretische, bzw. praktische Prüfung.

Eine bereits bestandene theoretische Prüfung hat nun auch eine Gültigkeit von 18 Monaten.

Eine bereits abgeschlossene theoretische Ausbildung hat 2 ½ Jahre Gültigkeit.

Im Downloadbereich steht ein Schreiben über die Verlängerung der Verfallsfristen des Ministeriums zur Verfügung.

Berufskraftfahrerweiterbildung Schlüsselzahl 95 und Gültigkeit Fahrerlaubnis

Zur Sicherstellung der Versorgungs- und Beförderungsketten im nationalen und grenzüberschreitenden Verkehr wird dazu Folgendes bestimmt:

Das Datum hinter dem Eintrag „95“ im Führerschein gilt als um zehn Monate verlängert, wenn der Ablauf zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 liegt.

Fahrer ohne Grundqualifikation sind von den Übergangsregelungen ausgenommen und dürfen auch weiterhin keine gewerblichen Beförderungen durchführen.

Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird auch ohne Vorlage der Nachweise nach den Anlagen 5 und 6 FeV (ärztliche und augenärztliche Untersuchung) und bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Regulärer Ablauf zwischen dem 1. September 2020 bis 30. Juni 2021 – Verlängerung um zehn Monate. 

Darüber hinaus regelt die Verordnungen 2021/267 der EU eine weitere 10-monatige Verlängerung, wenn der Ablauf zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 30. September 2021 liegt.

Im Downloadbereich steht ein entsprechendes Schreiben der IHK zur Verfügung.

ADR Auffrischung

Alle ADR Bescheinigungen, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 endet, sind bis zum 30. September 2021 gültig. Diese Bescheinigungen werden für fünf Jahre erneuert, wenn der Fahrzeugführer vor dem 1. Oktober 2021 die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung nachweist und eine Prüfung gemäß bestanden hat. Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem Zeitpunkt des ursprünglichen Ablaufens der zur erneuernden Bescheinigung.

Im Downloadbereich steht ein entsprechendes Schreiben des Ministeriums zur Verfügung.

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