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Allgemeine Geschäftsbedingungen Der Verkehrsausbildungsstätte & Fahrschule Wunderlich GmbH

Für die Aus- und Weiterbildung nach BKrFQG i.v.m. BKrFQV; ADR; DGUV (BGG); VDI und weitere Vorschriften

Allgemeines: Die Staatlich anerkannte Verkehrsausbildungsstätte & Fahrschule Wunderlich GmbH, im Weiteren mit Ausbildungsstätte bezeichnet, wird ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Sie sind wesentlicher Bestandteil jedes mit der Ausbildungsstätte abgeschlossenen Vertrag für Aus- und/oder Weiterbildungsdienstleistung, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Ausbildungsstätte. Die AGB gelten nicht für den Erwerb und die Erweiterung Fahrerlaubnis oder eines Aufbauseminars.

  1. Zustandekommen des Vertrages: Der Vertrag zwischen der Ausbildungsstätte und die/der Teilnehmende/Anmeldende kommt mit der Anmeldung zu einer Aus- und/oder Weiterbildungsdienstleistung zustande. Mit der Anmeldung akzeptiert die/der Teilnehmende/Anmeldende diese AGBs und die Zahlungsbedingungen.
  2. Anmeldung: Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Aus- und/oder Weiterbildung bei der Ausbildungsstätte muss in schriftlicher oder elektronischer Form (E-Mail, Web-Formular der Ausbildungsstätte) vorgenommen werden. Mündliche Anmeldungen sind nicht verbindlich. Die Aus- und/oder Weiterbildungen werden ab 10 Teilnehmern durchgeführt. Um den Grundsätzen der Erwachsenenbildung gerecht zu werden, ist die Teilnehmerzahl grundsätzlich auf 25 beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die vorhandenen Kapazitäten, so werden diese Anmeldungen nach ihrem zeitlichen Eingang auf die Warteliste gesetzt und rücken beim Freiwerden von Lehrgangsplätzen nach. Kann eine Anmeldung wegen Teilnehmermangel oder Überschreitung der Teilnehmerzahl nicht bedient werden, erfolgt zeitgerechte Information der gemeldeten Teilnehmer und gegebenenfalls wird ein Ausweichtermin angeboten. Im Falle einer Überbuchung kommt ein Vertrag in diesem Fall nicht zustande.

(Bei Inhouse-Seminaren nach dem BKrFQG muss der gestellte Schulungsraum von der zuständigen Anerkennungsbehörde genehmigt werden, dies erfordert in der Regel eine Vorlaufzeit von 8 Wochen, von Auftragserteilung an gerechnet, bis zur Durchführung der Weiterbildung.)

2.1 Anmeldebestätigung: Nach Eingang der Anmeldung wird eine Seminarbestätigung/Rechnung per Post oder auf elektronischem Weg (E-Mail) übersandt.

  1. Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen

3.1. Widerrufsrecht: Die/der Teilnehmende/Anmeldende kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (per Brief, Fax oder E-Mail) oder Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Anmeldebestätigung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Verkehrsausbildungsstätte & Fahrschule Wunderlich GmbH, Ligusterweg 9, 18147 Rostock.

Fax: +49 (0) 381 69 49 50 | E-Mail:  info@fahrschule-wunderlich.de

3.2. Widerrufsfolgen: Im Falle eines Widerrufes sind die beiderseits empfangenden Leistung zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann die/der Teilnehmende/Anmeldende der Ausbildungsstätte die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss die/der Teilnehmende/Anmeldende der Ausbildungsstätte insoweit ggf.  Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung wie der Teilnehmende/Anmeldende etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Teilnehmende/Anmeldende die Wertersatzpflicht vermeiden, indem der Teilnehmende/Anmeldende die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr der Teilnehmende/Anmeldende zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen müssen der Ausbildungsstätte gebracht werden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

3.3. Besondere Hinweise: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Teilnehmende/Anmeldende Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.

Ende der Widerrufsbelehrung

  1. Leistungsumfang: Der Leistungsumfang einer Aus- und/oder Weiterbildung ist in diesen spezifiziert und Bestandteil der Teilnahmebedingung.
  2. Entgelt: Das Entgelt ist vom Teilnehmenden unabhängig von Leistungen Dritter zu zahlen. Liegt eine Kostenübernahmeerklärung vor und kommt die erklärende Person oder Unternehmen seiner Zahlung nicht oder nur teilweise nach, so trägt der Teilnehmende alle nicht bezahlten Kosten im vollen Umfang. Eine Zahlung in Raten ist dabei ausgeschlossen. Das Entgelt ist vor Beginn sofort nach Erhalt entsprechender Rechnung und Teilnahmebestätigung per Überweisung, Bar- oder Kartenzahlung (EC, V-Pay, Maestro) zu entrichten. Zusätzliche Prüfungsgebühren der IHK bei nicht bestandener Prüfung, werden nach gültiger IHK-Gebührenordnung gesondert berechnet. Für Mahnungen wird eine Gebühr von 5,00 € pro Mahnlauf vereinbart.
  3. Stornierung: Der Teilnehmende/Anmeldende kann bis spätestens 10 Tagen vor Beginn des Lehrganges aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird statt des vereinbarten Entgeltes eine Verwaltungspauschale von 15,00 € berechnet. Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen ist ¾ vereinbarten Entgelts zu entrichten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
  4. Kündigung: Der Ausbildungsstätte steht eine fristlose Kündigung des Teilnehmende/Anmeldende aus wichtigem Grund, insbesondere bei Zahlungsverzug sowie groben Verstößen gegen die Teilnahmebestimmungen zu. Hierüber entscheidet die Ausbildungsstätte. Im Falle der Kündigung durch die Ausbildungsstätte ist das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu zahlen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.
  5. Änderungen und Absagen von Lehrgängen: Die Ausbildungsstätte behält sich vor, fachliche Inhalte weiter zu entwickeln und die Lehrgangsdauer geringfügig anzupassen. In diesem Fall ist die Ausbildungsstätte bemüht, notwendige Änderung des Programms rechtzeitig mitzuteilen. Ein Wechsel der Dozenten oder eine Änderung des Veranstaltungsortes berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des vereinbarten Entgelts. Die Ausbildungsstätte behält sich vor, Lehrgänge aus Wichtigem, von der Ausbildungsstätte nicht zu vertretenden Grund, wie z.B. bei höherer Gewalt, plötzlicher Erkrankung des Dozenten und nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden, sofern die ausgefallenen Einheiten nicht nachgeholt werden, zurückerstattet. Ein weitgehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
  6. Haftung: Die Ausbildungsstätte haftet nicht bei Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge, soweit der Ausbildungsstätte und dessen Angestellte oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.
  7. Urheberrecht: Alle Unterlagen die von der Ausbildungsstätte ausgearbeitet und ausgehändigt werden, Arbeitsunterlagen, Lehrmittel, auch elektronische Lehrmittel und verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig.
  8. Datenschutz: Der Teilnehmer erklärt sich mit der automatischen Be- und Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke Lehrgangsabwicklung einverstanden. Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Erbringung der vereinbarten Leistungen. Die Speicherdauer der personenbezogenen Daten beträgt mindestens 5 Jahre. Die Grundlage sind alle gesetzlich notwendigen Bestimmungen für die Aus- und/oder Weiterbildung. Die Ausbildungsstätte nutzt für die Datenverarbeitung und Speicherung die Software „Fahrschul-Manager“ und „Fahrschul-Manager Cloud“ der Springer Fachmedien München GmbH, Aschauer Straße 30, 81549 München („Springer Fachmedien“). Springer Fachmedien kann im Rahmen der Fernwartung der Software unter Umständen die von der Software verarbeiteten Daten einsehen. Springer Fachmedien ist vertraglich dazu verpflichtet, personenbezogene Daten nur im Rahmen unserer Weisungen zu verarbeiten. Als unser Dienstleister nutzt Springer Fachmedien, um die Software „Fahrschul-Manager Cloud“ zu betreiben, wiederum eigene Dienstleister. Die im Rahmen dieser Anmeldung von der Fahrschule erhobenen personenbezogenen Daten werden in einem Cloud-Rechenzentrum auf hochsicheren zertifizierten Servern der Microsoft Ireland Operations Limited, 70 Sir John Rogerson’s Quay, Dublin 2, Irland gespeichert und verarbeitet. Dies dient zur Wahrung unseres berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO an der effizienten Erbringung unserer Leistungen.

Nach Art. 13 (2) c) DS-GVO haben Sie das Recht, diese Einwilligung gegenüber der Fahrschule jederzeit zu widerrufen.

Nach Art. 13 (2) d) DS-GVO besteht für Sie ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz.

Teilnehmende/Anmeldende ist damit einverstanden, dass die Ausbildungsstätte im Rahmen der Aus- und/oder Weiterbildung telefonisch, elektronisch, per SMS oder Messengerdienst (z.B. WhatsApp) kontaktieren darf.

  1. Ersatzbescheinigungen: Bei Verlust der Originalbescheinigung wird der/dem Teilnehmenden auf Verlangen gegen ein Entgelt von 5,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer eine Ersatzbescheinigung ausgestellt. Ersatzbescheinigungen werden grundsätzlich nur ausgestellt, wenn die besuchte Ausbildungsveranstaltung nicht länger als 2 Jahre zurück liegt
  2. Erfüllungsort / Gerichtsstand: Hat die/der Teilnehmende/Anmeldende keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz aus dem Inland oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.

§ 306 (BGB) Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit

(1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

Stand: 1. Mai 2020

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