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AGB und Datenschutzerklärung Aufbauseminar für Fahranfänger/innen gemäß § 2a Abs. 2 StVG

  1. Die Fahrschule verpflichtet sich zur Durchführung des Aufbauseminars. Das Aufbauseminar erfüllt alle Voraussetzungen des Straßenverkehrsgesetzes und der Fahrerlaubnis-Verordnung für die vom Seminarteilnehmer/in (i.W. Teilnehmer/in genannt) gewünschte Seminarform.
  2. Inhalt und Umfang des Seminars

Das Seminar wird in Gruppen von mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern/in durchgeführt. Es besteht aus einem theoretischen Teil mit 4 Sitzungen von jeweils mindestens 135 Minuten Dauer. An einem Tag darf nicht mehr als eine Sitzung stattfinden. Zusätzlich ist zwischen der ersten und der zweiten Sitzung eine Fahrprobe durchzuführen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens dient. Die Dauer der Fahrprobe beträgt mindestens 30 Minuten. Dabei ist ein Fahrzeug zu verwenden, dass den Anforderungen des Absatzes 2.2 der Anlage 7 zur Fahrerlaubnisverordnung – mit Ausnahme der Zahl der Türen – entspricht. Es soll möglichst ein Fahrzeug verwendet werden, mit dem vor allem die zur Anordnung eines Aufbauseminars führenden Verstöße begangen worden sind. Für den Fall, dass ein/e Teilnehmer/in sein eigenes Fahrzeug verwenden will (nur auf Anfrage), ist er für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs verantwortlich. Besitzt der/die Teilnehmer/in die Fahrerlaubnis, so ist er/sie der/die verantwortliche Führer/in das Fahrzeug.

  1. Begleitmaterial

Jede/r Teilnehmer/in erhält ein Begleitmaterial zum Aufbauseminar, in dem die Inhalte des Seminars festgelegt und beschrieben werden. Gleichzeitig enthält das Begleitmaterial Fragebögen, die zur Vorbereitung der nächsten Sitzung dienen sollen. Das Begleitmaterial ist in der Kursgebühr enthalten und bleibt Eigentum der Teilnehmenden. Es ist zu jeder Sitzung und zur Fahrprobe mitzubringen.

  1. Datenschutz

Die Fahrschule verpflichtet sich, über die in der Anordnung der Verwaltungsbehörde enthaltenen persönlichen Daten sowie tatsächliche Umstände Stillschweigen zu bewahren. Insbesondere ist der/die Seminarleiter/in verpflichtet, über die in der Anordnung aufgeführten Verkehrszuwiderhandlungen Stillschweigen zu bewahren und sie vor dem Zugriff Dritter zu sichern; jedoch dürfen die Daten für die interne Durchführung des Aufbauseminars unter Wahrung der Interessen der/die Teilnehmer/in genutzt werden. Die Daten sind nach Abschluss des Seminars zu vernichten, soweit sie nicht für Maßnahmen der Qualitätssicherung oder der Aufsicht erforderlich sind.

   7.1 Speicherung personenbezogener Daten

Sicherheit und Datenschutz haben in unserer Fahrschule oberste Priorität. Deshalb nutzt unsere Fahrschule für die Fahrschulverwaltung die Software „Fahrschul-Manager“ der Springer Fachmedien München GmbH, Aschauer Straße 30, 81549 München (i.W. Springer Fachmedien genannt). Springer Fachmedien kann im Rahmen der Fernwartung der Software unter Umständen die von der Software verarbeiteten Daten einsehen. Springer Fachmedien ist vertraglich dazu verpflichtet, personenbezogene Daten nur im Rahmen unserer Weisungen zu verarbeiten. Als unser Dienstleister nutzt Springer Fachmedien, um die Software „Fahrschul-Manager Cloud“ zu betreiben, wiederum eigene Dienstleister. Die im Rahmen des Seminarvertrages von der Fahrschule erhobenen personenbezogenen Daten werden in einem Cloud-Rechenzentrum auf hochsicheren zertifizierten Servern der Microsoft Ireland Operations Limited, 70 Sir John Rogerson’s Quay, Dublin 2, Irland gespeichert und verarbeitet. Dies dient zur Wahrung unseres berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO an der effizienten Erbringung unserer Leistungen.

  1. Ausschluss

Der/die Seminarleiter/in kann eine/n Teilnehmer/in vom Kurs ausschließen, wenn dieser durch ihr/sein Verhalten oder in seiner/ihrer Person liegende Umstände das Seminar stört. Das Fernbleiben von Sitzungsteilen oder der Fahrprobe führen ebenfalls zum Ausschluss vom Seminar. In beiden Fällen behält die Fahrschule ihren Anspruch auf das vereinbarte gesamte Entgelt.

  1. Rücktrittsrecht des Teilnehmers / der Teilnehmerin

Die Fahrschule ist verpflichtet spätestens bei Kursbeginn die Sitzungstage, sowie den Tag der Fahrprobe einschließlich Uhrzeit dem/der Teilnehmer/in mitzuteilen. Diese/r hat das Recht, vor Seminarbeginn vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, die Seminarzeiten sind dem/der Teilnehmer/in bereits bei der Anmeldung schriftlich mitgeteilt worden und damit vertraglicher Bestandteil. In diesem Falle ist es kein berechtigter Rücktritt vom Vertrag. Ein berechtigter Rücktritt liegt nur vor, wenn die Termine der Sitzungstage nicht bekanntgegeben wurden. Im Falle des berechtigten Rücktritts fällt ein Entgelt nicht an. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

  1. Allgemeine Pflichten des Teilnehmers / der Teilnehmerin

Der/die Teilnehmer/in ist zur pfleglichen Behandlung der Unterrichtsräume, des Unterrichtsmaterials und der Fahrzeuge verpflichtet. Für Schäden haftet er/sie nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches.

  1. Schweigepflicht des Teilnehmers / der Teilnehmerin

Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, über persönliche Daten und über Verkehrszuwiderhandlungen anderer Teilnehmer/innen Stillschweigen zu bewahren.

  1. Teilnahmebescheinigung

Der/die Teilnehmer/in erhält nach Abschluss des Aufbauseminars eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde. Die Fahrschule darf auf Grund der Fahrerlaubnis-Verordnung eine Teilnahmebescheinigung nur ausstellen, wenn der/die Teilnehmer/in an allen Sitzungen des Aufbauseminars und an der Fahrprobe teilgenommen hat. Dies gilt auch, wenn ein Versäumnis vom Teilnehmer/in nicht zu vertreten ist oder wenn er/sie wegen Störung des Seminars von der Teilnahme ausgeschlossen wurde.

  1. Entgelt

Das vertraglich vereinbarte Entgelt ist bei Vertragsabschluss fällig. Bei Versäumnis einer oder mehrerer Sitzungsteile oder der Fahrprobe bleibt das Entgelt in voller Höhe zur Zahlung fällig. Eine Rückzahlung ist ausgeschlossen.

  1. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Fahrschule. Hat der/die Seminarteilnehmer/in keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 306 (BGB) Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit
(1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

Stand: 1. Mai 2020

Informationen zum Datenschutz nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Verantwortliche Stellen: Verkehrsausbildungsstätte & Fahrschule Wunderlich GmbH, Ligusterweg 9, 18147 Rostock

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Art. 6 (1) a) DS-GVO, §§ 49, 50 ff Straßenverkehrsgesetz (StVG), Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz – FahrlG), Fahrerlaubnisverordnung (FEV), Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO)

Zweck der Datenverarbeitung: Erbringung der im Vertrag vereinbarten Leistungen

Speicherdauer der personenbezogenen Daten: Nach Ablauf der Archivierungspflichten werden die Daten gelöscht

Einverständniserklärung: Der/die Teilnehmer/in ist damit einverstanden, dass zur Vorbereitung und Durchführung des Aufbauseminars die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten zwischen der zuständigen Führerscheinbehörde und der Fahrschule ausgetauscht werden und dass die Fahrschule im Rahmen des Aufbauseminars telefonisch, elektronisch, per SMS oder Messenger-Dienste (z.B. WhatsApp) der/die Teilnehmer/in kontaktieren darf.

Nach Art. 13 (2) c) DS-GVO haben Sie das Recht, diese Einwilligung gegenüber der Fahrschule jederzeit zu widerrufen.
Nach Art. 13 (2) d) DS-GVO besteht für Sie ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz.

Download AGB mit Datschutzerklärung für das ASF

AGB_DSE_ASF.pdf

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