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Aufbauseminar für Fahranfänger ASF während der Probezeit (§ 2a Abs. 2 StVG)

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt, außer bei den Klassen AM, L, T. Für Inhaber dieser Fahrerlaubnisse beginnt die Probezeit erst bei einer Erweiterung auf eine der Klassen A2, A1 oder B.

Die Dauer der Probezeit beträgt 2 Jahre und beginnt ab dem Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis. Bei einem schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen verlängert sich die Dauer auf 4 Jahre.

Wer muss an diesem Seminar teilnehmen? 

Die Teilnahme an einem ASF Seminar wird behördlich angeordnet. Teilnehmen an einem solchen Seminar muss jeder, der mindestens mit einer Auffälligkeit (schwerwiegenden Regelverstoß) oder zwei Auffälligkeiten (weniger schwerwiegenden Regelverstößen) aufgefallen ist. Für die Teilnahme an einem ASF-Seminar muss immer eine behördliche Aufforderung vorliegen.

Was soll während des Seminars vermittelt werden?

Die Teilnehmer des Aufbauseminars sollen realisieren, was an ihrem Verhalten und ihrer Auffassung zum Straßenverkehr mangelhaft ist und diese Probleme im Gruppengespräch mit Anderen abbauen und lösen. Ziel ist es, gefährliche Situationen, durch das richtige Verhalten, erst gar nicht entstehen zu lassen. Es soll ein rücksichtsvolles und partnerschaftliches Verhalten aufbauen.

1. Sitzung:

  • Vorstellung der Teilnehmer
  • Welche Erwartungen haben die Teilnehmer?
  • Warum ist man hier? (wegen welchem Verstoß)
  • Was soll das Aufbauseminar bringen?
  • Was macht eine/n gute/n Fahrer/in aus?
  • Weiterer Ablauf des Aufbauseminars

Fahrprobe:

  • Jeder Teilnehmer/in fährt 30-45 Minuten
  • 2 andere Teilnehmer/in fahren mit
  • Die Fahrt hat keinen Prüfungscharakter
  • Beobachtungen des Verkehrs und der Fahrerin / des Fahrers (was hat sie / er falsch gemacht, wie hat sie / er sich verhalten?)
  • Auswertung der Beobachtungen

2. Sitzung:

  • Die Fahrgruppen berichten von der Beobachtungsfahrt
  • Austauschen von Erfahrungen mit gefährlichen Situationen (eigene Erlebnisse)
  • Wie entstehen gefährliche Situationen, wie kann man sie vermeiden?

3. Sitzung:

  • Was haben wir inzwischen gelernt / was ist uns aufgefallen?
  • Ursachen und Lösungen zu gefährlichen Situationen
  • Thema Disko-Unfälle und Alkohol am Steuer
  • Wie schafft man es Verkehrsregeln einzuhalten

4. Sitzung:

  • Wie geht es in der Probezeit weiter?
  • Inwiefern werde ich mein Verhalten im Verkehr verändern?
  • Was haben wir gelernt? Rückblick auf das Seminar

Muss eine Abschlussprüfung abgelegt werden?

Nein! Damit das Seminar für alle Teilnehmer erfolgreich verläuft, ist es wichtig, dass jeder im Rahmen seiner persönlichen Fähigkeiten aktiv und konstruktiv mitarbeitet. Die Teilnahmebescheinigung kann nur erhalten, wer

  • vollständig teilnimmt
  • immer pünktlich ist
  • nicht alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen zum Seminar kommt
  • den Ablauf des Seminars nicht stört.

Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, darf keine Teilnahmebescheinigung erhalten. Er muss dann an einem neuen Aufbauseminar vollständig teilnehmen.

Nach vollendeter Teilnahme erhält der Betroffene eine Bescheinigung, die er bei seiner Behörde vorlegen muss. Fehlt dem Teilnehmer an einer Sitzung oder der Fahrprobe, muss er das Seminar wiederholen und die Teilnahmebescheinigung darf nicht ausgehändigt werden. Die Pflichtteilnehmer müssen innerhalb einer von der Fahrerlaubnisbehörde festgesetzten Frist die Teilnahme am Aufbauseminar nachweisen. Hält der Pflichtteilnehmer diesen Termin nicht ein, droht ihm der Entzug der Fahrerlaubnis.

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