Motorrad – Ausbildung

Folgende Klassen können Sie bei uns erwerben:

MOFA – Fahrrad mit Hilfsmotor

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • maximal 25 km/h bbH*, einsitzig

Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf ein Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung.

Die theoretische Ausbildung

6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet. Kommt ein Mofakurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen M, A1 oder A unterrichtet werden.

Die praktische Ausbildung

Eine Unterweisung von 90 Minuten unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts.
Die Unterweisung erfolgt auf eigenem Mofa.

Abschluß der Ausbildung

Es wird nur eine theoretische Prüfung durchgeführt, Nach bestandener Prüfung wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt.

KLASSE M – Zweirädige Kleinkrafträder

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Motorradroller mit maximal 45 km/h bbH*
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Als Kleinkrafträder gelten auch:
Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH* von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Die theoretische Ausbildung

12 Doppelstunden Grundstoff² und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff³

Die praktische Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Die Anzahl der Übungsstunden sind nicht vorgeschrieben und sind abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die besonderen Ausbildungsfahrten gibt es in der Klasse M nicht.

Die praktische Ausbildung erfolgt auf eigenem Roller.

INFO: Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B ist die Klasse M enthalten.

KLASSE A1 – Leichtkraftrad

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung
  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH* gefahren werden

Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden

Die theoretische Ausbildung

12 Doppelstunden Grundstoff² (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff²) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff³

Die praktische Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Die besonderen Ausbildungsfahrten á 45 Minuten betragen mindestens:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

Die Ausbildung erfolgt auf SUZUKI VanVan 125 ccm und 12 PS.

INFO:
Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A1 ist die Klasse M enthalten.

KLASSE A begrenzt – Mittelschwere Krafträder

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • begrenzt bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW
  • 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A begrenzt dürfen alle Krafträder gefahren werden

Die theoretische Ausbildung

12 Doppelstunden Grundstoff² (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff²) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff³

Die praktische Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Die besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten betragen mindestens:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

Bei Vorbesitz von A1 (alt: 1b)
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dämmerung und Dunkelheit

Die Ausbildung erfolgt auf SUZUKI Gladius 650 ABS mit 34 PS.
Mehr Informationen zu dieser Maschinen.

Oder auf YAMAHA Virago 535 mit 34 PS. Sie zeichnet sich durch eine niedrige Sitzhöhe aus.

INFO:
Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A sind die Klasse M und A1 enthalten.

KLASSE A unbegrenzt – Schwere Krafträder

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.

Die theoretische Ausbildung

12 Doppelstunden Grundstoff² (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff²) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff³

Die praktische Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Die besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten betragen mindestens:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

Bei Vorbesitz von A1 (alt: 1b)
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dämmerung und Dunkelheit

Die Ausbildung erfolgt auf SUZUKI GSR 600 ABS mit 98 PS.
Mehr Informationen zu dieser Maschinen.

INFO:
Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A sind die Klasse M und A1 enthalten.


Abschluss der Ausbildung Ausbildung

Nach Abschluss der theoretischen Ausbildung und Erteilung der Prüferlaubnis (Antragsverfahren) darf 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Klasse die theoretische Prüfung bei der DEKRA abgelegt werden. Eine Teorieprüfung kostet bei der DEKRA 20,83 €. (für Mofa gesamt: 22,02 €). Eine gute Vorbereitung auf die Prüfung ist wichtig für das Gelingen. Verschiedene Medien zum Lernen erhalten Sie bei uns. Während der Öffnungszeiten bieten wir unseren Kunden kostenlos an bei uns zu üben.

Nach bestandener Theorieprüfung und Abschluss der praktischen Ausbildung wird die praktische Prüfung geplant. Diese kann erst 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Klasse abgelegt werden.

Preise der praktischen Zweiradprüfungen bei der DEKRA
KlassePreis der DEKRADauer in Minuten
M und S56,41 €30
A184,97 €45
A112,81 €60

*bbH: Bauartbedingte/-bestimmte Höchstgeschwindigkeit, die das Fahrzeug laut Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigungen oder allgemeiner Betriebserlaubnis fahren darf.
²)Grundstoff, wird für alle Klassen durchgeführt und behandelt die allgemeingültigen Kenntnisse des Strassenverkehrs. Bei Erweiterung muss ein gültige Fahrerlaubnis, egal welcher Klasse, vorliegen.
³)Zusatzstoff, wird für die jeweilig beantragte Klasse durchgeführt und behandelt die fachspezifischen Kenntnisse der jeweiligen Fahrzeugart.

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