Skip to content

Der Führerscheinantrag

Nachdem Sie sich bei uns zur Ausbildung angemeldet haben, sollte baldmöglichst der amtliche Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt werden.
Das Antragsformular erhalten Sie direkt von uns. Der Antrag ist bei der Führerscheinstelle des jeweiligen Hauptwohnsitzes einzureichen. Durch den Antrag wird eine Prüferlaubnis und der Führerschein erstellt. Sie werden nach eintreffen der Prüferlaubnis von uns benachrichtigt. Erst dann kann die theoretische und danach die praktische Prüfung abgelegt werden. Die Ausbildung kann aber schon zeitgleich erfolgen.

Für die Antragsstellung sind folgende Unterlagen nötig:

  • ein biometrisches Passbild (35 x 45 mm), 2 Fotos bei Doppelklassen
  • Sehtest (darf nicht älter als 2 Jahre sein) bekommt man bei jedem Optiker
  • Nachweis über Lehrgang zur Ausbildung 1. Hilfe
  • Personalausweis, evtl. vorhandener Führerschein
  • Gebühr ca. 44,- €, für den 2. Führerschein bei Doppelklassen noch ca. 8,- € dazu
  • Name der ausbildenden Fahrschule

(Bei „Führerschein mit 17“ – begleitetes Fahren bitte anderes Antragsverfahren beachten, mehr erfahren)

Fristablauf

Bitte beachten Sie das folgende Fristen beim Erwerb Ihrer Fahrerlaubnis ablaufen:

1. Antrag
Nachdem Sie bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt haben, geht nach einer Bearbeitungszeit von ca. drei bis sechs Wochen der Prüfauftrag bei der Prüforganisation DEKRA ein. Danach werden wir als Fahrschule über den Eingang informiert. Diese Information geben wir dann an Sie weiter. Der Fahrerlaubnisantrag hat dann ein Jahr Gültigkeit. In diesem Zeitraum muß die theoretische Prüfung bestanden sein. Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden.

2. Theoretische und praktische Ausbildung
Die Ausbildung darf erst ein halbes Jahr vor Vollendung des jeweiligen Mindestalters der beantragten Klasse beginnen. Nach Abschluß der Ausbildung ist diese zwei Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss die theoretische, bzw. die praktische Ausbildung wiederholt werden.

3. Theoretische und praktische Prüfung
Die theoretische Prüfung darf erst drei Monate und die praktische Prüfung ein Monat vor Vollendung des jeweiligen Mindestalters der beantragten Klasse durchgeführt werden. Wurde die theoretische Prüfung bestanden, so muss in einem Zeitraum von einem Jahr die praktische Prüfung bestanden werden. Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt und die theoretische Prüfung wiederholt werden.

Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Kontaktanfrage * Pflichtfelder

Name *
E-Mail *
Betreff *
Nachricht
× Schreibe uns