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Lkw Ausbildung Folgende Klassen können sie bei uns erwerben

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Unsere Lkws

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KLASSE C1 – Kfz bis 7,5 t z.G.²

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz Klasse B
  • Ärztliche + Augenärztliche Untersuchung, Erste Hilfe

Die Fahrererlaubnis Klasse C1 ist auch geeignet zum Führen großen Campern, von Fahrzeugen der Rettungsdienste, der Krankentransporte, der Feuerwehr und des THWs. Einige dieser Fahrzeuge sind schwerer als 3.500 kg aber leichter als 7.500 kg z.G.². Ein Anhänger bis max. 750 kg z.G.² darf mitgeführt werden.

Die theoretische Ausbildung
Der Unterricht beinhaltet 6 Doppelstunden Grundstoff³ á 90 Minuten und 6 Doppelstunden Zusatzstoff³ á 90 Minuten.

Die praktische Ausbildung
Wir führen die Ausbildung wahlweise auf einem Lkw MAN TGE 6.180 4×2 mit einer Gesamtmasse von 5,5t oder einem Lkw Mercedes Benz Atego 818 L 4×2 mit einer Gesamtmasse von 7,5 t durch.

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen. Die besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten betragen mindestens:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

Die Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden sind Mindestanforderungen. Sie dürfen nicht am Anfang der Ausbildung durchgeführt werden.

Förderung durch Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Berufsförderungsdienst
Die Ausbildung der Fahrerlaubnisklasse C1 ist zertifiziert. Eine Förderung ist unter gegebenen Voraussetzung möglich. Mehr erfahren.

KLASSE C1E – Anhänger über 750 kg z.G.²

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz Kl. C1 oder beantragt
  • Ärztliche + Augenärztliche Untersuchung, Erste Hilfe
  • nur Praxisprüfung
  • Beginn jederzeit möglich

Die Klasse C1E berechtigt zum Führen von Lastzügen deren Anhänger mehr als 750 kg z.G.² haben. Die Summe der z.G.² von Zugfahrzeug und Anhänger darf nicht größer sein als 12.000 kg.

Die Ausbildung
Da keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgesehen ist, kann gleich mit Praxis begonnen werden. Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen. Die besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten betragen mindestens:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

Klasse C1 + C1E in einem Ausbildungsgang

Werden beide Klassen in einem Ausbildungsgang erworben, so ändert sich die Mindestanzahl der besonderen Ausbildungsfahrten á 45 Minuten wie folgt:

Solo:

  • 1 Fahrstunden Überland
  • 1 Autobahn

Zug:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Autobahn
  • 2 bei Dämmerung und Dunkelheit

Förderung durch Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Berufsförderungsdienst

Die Ausbildung der Fahrerlaubnisklasse C1E ist zertifiziert. Eine Förderung ist unter gegebenen Voraussetzung möglich. Mehr erfahren.

KLASSE C – Kfz über 7,5 t z.G.²

  • Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei Ausbildung Berufskraftfahrer)
  • Vorbesitz Kl. B
  • Ärztliche + Augenärztliche Untersuchung, Erste Hilfe
  • MPU (unter 21 Jahren)

Die Klasse C berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg z.G.² und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer z.G.² von nicht mehr als 750 kg).

Die theoretische Ausbildung
Der Unterricht beinhaltet 6 Doppelstunden Grundstoff³ á 90 Minuten und 10 Doppelstunden Zusatzstoff³ á 90 Minuten. Im gemeinsamen Ausbildungsgang C/CE werden nur einmal 6 Doppelstunden Grundstoff² erteilt.

Die praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung erfolgt wahlweise auf einem Mercedes-Benz Actros 5 L-FHS BigSpace 2646 L 6×2 Wechselbrücken-Lkw mit Vollautomatik oder auf einem Volvo FH 460 6×2 (Wechselbrücke) mit Doppelkupplung und Vollautomatik.

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen. Die besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten betragen mindestens:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

Förderung durch Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Berufsförderungsdienst

Die Ausbildung der Fahrerlaubnisklasse C ist zertifiziert. Eine Förderung ist unter gegebenen Voraussetzung möglich. Mehr erfahren.

KLASSE CE – Anhänger über 750 kg z.G.²

  • Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei Ausbildung Berufskraftfahrer)
  • Vorbesitz Kl. C oder beantragt
  • Ärztliche + Augenärztliche Untersuchung, Erste Hilfe
  • MPU (unter 21 Jahren)

Die Klasse CE berechtig zum Führen von Lastzügen mit Anhänger von mehr als 750 kg z.G.²

Die theoretische Ausbildung
Der Unterricht beinhaltet 6 Doppelstunden Grundstoff³ á 90 Minuten und 4 Doppelstunden Zusatzstoff³ á 90 Minuten. Im gemeinsamen Ausbildungsgang C/CE werden nur einmal 6 Doppelstunden Grundstoff³ erteilt.

Die praktische Ausbildung
Die praktische Lkw-Ausbildung erfolgt wahlweise auf einem Mercedes-Benz Actros 5 L-FHS BigSpace 2646 L 6×2 Wechselbrücken-Gliederzug mit Vollautomatik oder auf einem Volvo FH 460 6×2 Wechselbrücken-Starrdeichselzug mit Doppelkupplung und Vollautomatik.

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.

Die besonderen Ausbildungsfahrten á 45 Minuten betragen mindestens: 

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

Klasse C + CE in einem Ausbildungsgang

Solo: 3 Fahrstunden Überland, 1 Autobahn
Zug:  5 Fahrstunden Überland, 2 Autobahn und 3 bei Dämmerung und Dunkelheit

Die Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden sind Mindestanforderungen.
Sie dürfen nicht am Anfang der Ausbildung durchgeführt werden.

Förderung durch Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Berufsförderungsdienst

Die Ausbildung der Fahrerlaubnisklasse CE ist zertifiziert. Eine Förderung ist unter gegebenen Voraussetzung möglich. Mehr erfahren.

Abschluss der Ausbildung

Nach Abschluss der theoretischen Ausbildung und Erteilung der Prüferlaubnis darf 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Klasse die theoretische Prüfung bei der DEKRA abgelegt werden. Eine gute Vorbereitung auf die Prüfung ist wichtig für das Gelingen. Verschiedene Medien zum Lernen erhalten Sie bei uns. Während der Öffnungszeiten bieten wir unseren Kunden kostenlos an bei uns zu üben.

Nach bestandener Theorieprüfung und Abschluss der praktischen Ausbildung wird die praktische Prüfung geplant. Diese kann erst 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Klasse abgelegt werden.

²) z.G.: Zulässiges Gesamtgewicht/ -masse des Fahrzeugs. Angaben finden Sie in der Zulassungsbescheinigung unter Punkt F.1/F.2.
³) Grundstoff, wird für alle Klassen durchgeführt und behandelt die allgemein gültigen Kenntnisse des Straßenverkehrs. Bei Erweiterung muss ein gültige Fahrerlaubnis, egal welcher Klasse, vorliegen.
³) Zusatzstoff, wird für die jeweilig beantragte Klasse durchgeführt und behandelt die fachspezifischen Kenntnisse der jeweiligen Fahrzeugart.

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