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INFO: Die Grundqualifikation benötigt der Kraftfahrer der nach dem 10. Sep.'09 eine Fahrerlaubnis der Kl. C1/C1E; C/CE erworben hat und diese hauptberuflich und gütergewerblich nutzt. Üweiter...
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Wir bieten Ihnen die beschleunigte Grundqualifikation nach §4 Abs. 2 BKrFQG. Die Ausbildung umfasst 144 Stunden á 60 Minuten aus den unten aufgeführten Inhalten, inkl. 10 Stunden á 60 Minuten praktischen Fahrens. Bei der beschleunigten Grundqualifikation ist der Besitz der Lkw-Fahrerlaubnis nicht vorgeschrieben. Kann aber, wie auch andere Module, bei uns erworben werden. Übersicht aller Module Üweiter... Abgeschlossen wird die beschleunigte Grundqualifikation mit einer 90-minütigen IHK-Prüfung. Bitte beachten Sie das Mindestalter. Üweiter...
Kursbeginn: 23. August 2010 Weitere Termine erfahren Sie gerne auf Anfrage. Dauer: 5 Wochen Unterrichtszeiten: 8:00 bis 15:00 Uhr Kosten: auf Anfrage
Förderung: durch die Agentur für Arbeit, ARGE o.ä. ist bei gegebenen Voraussetzungen möglich Maßnahmenummer: 032 / 329 / 10
Ausbildungsinhalte:
- Technische Ausstattung und Fahrphysik - Optimale Nutzung der kinematischen Kette - Sozialvorschriften, Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle - Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer - Gesundheitsschäden vorbeugen - Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung - Verhalten in Notfällen - Ladungssicherung - Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr - Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt - Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs und Marktordnung
Abschluss der Ausbildung:
Prüfung durch die IHK Rostock, Zertifikat
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