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Aufbauseminar für Punkteauffällige - ASP - Punkteabbau

Er muss mit seinen Punkten leben, Sie nicht!

 

 

 

 

                     Das Punktesystem

 

 

 


 

Alle Verstöße, die so schwerwiegend sind, dass sie im Verkehrszentralregister
beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragen sind, werden mit Punkten
bewertet. Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Regelsatz von weniger als 40,-€
geahndet werden, sind nicht in Flensburg registriert. Für sie gibt es daher auch
keine Punkte.

Zur Teilnahme an den Aufbauseminaren für Punkteauffällige sind Kraftfahrer
verpflichtet, die auf Grund wiederholter Verstöße im Straßenverkehr
14 oder mehr Punkte angesammelt haben.

Daneben können Kraftfahrer, die noch keine 14 Punkte erreicht haben,
freiwillig an einem Aufbauseminar für die genannte Gruppe teilnehmen.

Bei einem Stand von nicht mehr als 13 Punkten werden 2,
bei einem Stand von nicht mehr als 8 Punkten 4 Punkte abgezogen.

Der Besuch eines Seminars führt jeweils nur einmal innerhalb von fünf Jahren
zu einem Punkteabzug. Für den Punktestand und die Berechnung der
Fünfjahresfrist ist jeweils das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung
maßgeblich. Ein Punkteabzug ist nur bis zum Erreichen von null Punkten zulässig.
(§ 4 Abs. 4 StVG)

 

 Infos zum Seminarablauf



 Anmeldung freiwilliges Aufbauseminar

 Anmeldung Pflichtaufbauseminar

 

Ihren aktuellen Punktestand finden sie auf den Seiten vom KBA.

Die Anzahl der Punkte muss beim Seminar nachgewiesen werden.

Punkteregelung:

18

Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist von mindestens 6 Monaten, weitere Auflagen der Behörden möglich

 

Freiwillige verkehrspsychologische Beratung mit 2 Punkten Abzug, vorausgesetzt, dass bereits ein Aufbauseminar absolviert wurde

17

Anordnung eines Pflicht-Aufbauseminars mit Hinweis auf verkehrs-psychologische Beratung und Hinweis auf drohenden Fahrerlaubnisentzug

 

14

 

Freiwilliges Aufbauseminar mit 2 Punkten Abzug

13

 

9

 

Freiwilliges Aufbauseminar mit 4 Punkten Abzug

8

 

Hat der Betroffene bereits
an einem Seminar teilgenommen, ist innerhalb von 5 Jahren kein Aufbauseminar mit Punktabzug möglich.

 

Die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar bei 3 oder weniger Punkten führt nur zu einem Punktrabatt von 3 Punkten. Somit ist keine Punktgutschrift auf "Vorrat" möglich.

 

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Punkte auf dem Konto


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