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Aufbauseminare



 ASF - in der Probezeit

 ASP - Punkteauffällige/abbau


                                 Allgemeine Infos zu Aufbauseminare

Mit dem Programm der Aufbauseminare soll eine Hilfestellung gegeben werden,
künftig weitere Verstöße im Straßenverkehr bewusst zu vermeiden.
Dabei werden Verkehrsprobleme diskutiert und Verhaltensalternativen für Ihre weitere
Teilnahme am Straßenverkehr erarbeitet.

                                  Ablauf und Kursinhalt der Seminare

Aufbauseminare sind in Gruppen von mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern
durchzuführen. Die Seminare umfassen 4 Sitzungen zu je 135 Minuten und eine
Fahrprobe von 30 Minuten. Das Seminar ist innerhalb eines Zeitraums von zwei bis
vier Wochen abzuschließen. Die Fahrprobe findet zwischen der ersten und zweiten
Sitzung in Gruppen von zwei bis drei Teilnehmern statt. An einem Tag darf nicht mehr
als eine Sitzung durchgeführt werden.

In den Kursen werden die Verkehrszuwiderhandlungen diskutiert.
Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung während der Fahrt,
Analyse
problematischer Verkehrssituationen und durch weitere Informationsvermittlung soll ein
sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden.
Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert,
das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden
(§ 35 Abs. 2 FeV).

Die schriftliche Anordnung der Behörde ist bei der Anmeldung zu dem
Aufbauseminar vorzulegen.

Nach vollendeter Teilnahme erhält der Betroffene eine Bescheinigung, die er bei seiner
Behörde vorlegen muss. Fehlt der Teilnehmer an einer Sitzung oder
der Fahrprobe,
muss er das Seminar wiederholen und die Teilnahmebescheinigung darf nicht ausgehändigt
werden. Die Pflichtteilnehmer müssen innerhalb einer von der Fahrerlaubnisbehörde festgesetzten
Frist die Teilnahme am Aufbauseminar nachweisen. Hält der Pflichtteilnehmer diesen Termin
nicht ein, droht ihm der Entzug der Fahrerlaubnis.

Damit das Seminar für alle Teilnehmer erfolgreich verläuft, ist es wichtig, dass
jeder im Rahmen seiner persönlichen Fähigkeiten aktiv und konstruktiv mitarbeitet.
Die Teilnahmebescheinigung kann nur erhalten, wer
    - vollständig teilnimmt
    - immer pünktlich ist
    -
nicht alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen zum Seminar kommt
    - den Ablauf des Seminars nicht stört.

Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, darf keine Teilnahmebescheinigung erhalten.
Er muss dann an einem neuen Aufbauseminar vollständig teilnehmen.


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