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Pkw - Ausbildung

Golf VI und weitere Pkws der Marken Audi, Mercedes-Benz und Volkswagen stehen zu Verfügung.

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Bei der Pkw-Fahrerlaubnis gibt es zwei Klassen.
Beide können zusammen erworben werden.



Klasse B


Berechtigung zum Fahren von Kfz. bis max. 3.500 kg zulässige Gesamtmasse,
max. 8 Sitzplätze + Fahrersitz und Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse.


Der Anhänger darf in der Klasse B auch schwerer sein als 750 kg
zulässige Gesamtmasse, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner sein als die Leermasse
des Pkws und beide Gesamtmassen dürfen nicht über 3.500 kg zulässige
Gesamtmasse liegen.

Die Angaben zur Leermasse und der zulässigen Gesamtmasse finden Sie
im Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I.

- Vorbesitz Klasse: keine
- Mindestalter 18 Jahre (bei „Begleitetes Fahren“ Führerschein mit 17 Jahren)
- die Klassen M,L und S werden mit erteilt

Klasse BE

Berechtigung zum Fahren von Kombinationen aus Kfz der Klasse B und
Anhängern mit mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse oder wenn die
zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer ist als die Leermasse des Pkws.
 

- Vorbesitz Klasse: B
- Mindestalter 18 Jahre (bei „Begleitetes Fahren“ Führerschein mit 17 Jahren)

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                                           Die theoretische Ausbildung

Der Unterricht beinhaltet 12 Lektionen Grundwissen á 90 Minuten und
2 Lektionen klassenspezifischer Teil á 90 Minuten für Kl. B.
Wer schon einen Führerschein hat, braucht nur noch 6 Lektionen Grundwissen
und den klassenspezifischen Unterricht.
Für die Klasse BE ist keine Theorieausbildung vorgeschrieben und
somit auch keine Theorieprüfung.

Für eine sehr gute Vorbereitung auf Ihre Theorieprüfung empfehlen wir:
FAHREN LERNEN Max

DER GEFÜHRTE LERNWEG
Üweiter...

                          __________________________________________________ 
                                             Die praktische Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt in Stufen:

 -> Grundstufe (Grundkenntnisse für die Bedienung des Fahrzeuges)
     -> Aufbaustufe (Bedienung des Fzg. auch unter schwierigen Bedingungen)
         -> Leistungsstufe (Anwendung von gesetzl. Bestimmungen)
              -> besondere Ausbildungsfahrten (Überland-, Autobahn-, Nachtfahrten)
                 -> Reife- und Teststufe (selbständiges Fahren im Verkehr)

Die Anzahl der Übungsstunden, die in der Grund-, Aufbau-, Leistungs- und
Reife- und Teststufe durchgeführt werden, sind in ihrer Anzahl nicht vorgeschrieben.
Sie hängen von den Fähigkeiten und Fertigkeiten jedes einzelnen ab.


Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten:

Klasse B:    5 Überlandstunden, 4 Autobahnstunden, 3 Nachtstunden
Klasse BE:  3 Überlandstunden, 1 Autobahnstunden, 1 Nachtstunden

Die Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden sind Mindestanforderungen.
Sie dürfen nicht am Anfang der Ausbildung durchgeführt werden.

                          __________________________________________________
                                            Abschluss der Ausbildung

Nach Abschluss der theoretischen Ausbildung und Erteilung der Prüferlaubnis
(Antragsverfahren) darf 3 Monate vor Erreichen des 18. Lebensjahres (bzw 17. bei BF17)
die theoretische Prüfung bei der DEKRA abgelegt werden. Eine Prüfung kostet 20,83 €.
Eine gute Vorbereitung auf die Prüfung ist wichtig für das Gelingen.
Verschiedene Medien zum Lernen erhalten Sie bei uns. Während der
Öffnungszeiten bieten wir unseren Kunden kostenlos an bei uns zu üben.

Nach bestandener Theorieprüfung und Abschluss der praktischen Ausbildung
wird die praktische Prüfung geplant. Diese kann erst 1 Monat vor Erreichen des 
18. Lebensjahres (bzw. 17. bei BF17) abgelegt werden. Sie kostet 84,97 €.


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