>>Startseite
Impressum | Sitemap | Kontakt

Fahrschule in Rostock und Bad Doberan für Motorrad, Pkw und Lkw ~~~ Fahrerlaubnis und Führerschein auch für kleinen Lkw bis 7,5 t C1 und C1E ~~~ Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung ~~~ Kraftfahrerschulung in Rostock und Bad Doberan ~~~ Weiterbildungsmodule nach BKrFQG ~~~ Lkw-Weiterbildung ~~~ Bus-Weiterbildung ~~~  Gabelstaplerausbildung ~~~ Flurförderzeugausbildung ~~~ Gefahrgutschulung ADR / GGVSEB ~~~ ADR - Fortbildung ~~~ ADR-Schein ~~~ Ladekranausbildung ~~~ Fahrausweis für Erdbaumaschinen ~~~ Aufbauseminar für Fahranfänger während der Probezeit - ASF ~~~ Aufbauseminar für Punkteauffällige - ASP ~~~ Punkteabbau ~~~ Fahrlehrerfortbildung §33a ~~~ Gabelstaplerschulung ~~~ Gabelstaplerfahrschule ~~~ IAG Lehre ~~~ Ausbildung auf Harley-Davidson ~~~




















Motorrad - Ausbildung

Wir schulen auf Motorräder der Marken SUZUKI und YAMAHA

image

Folgende Klassen können Sie erweben: Harley-Davidson | Eingetragenes Markenzeichen der H-D Michigan Inc.
Mofa, M, A1, A18, A25 und S.

Neu ab 2010:
Die Ausbildung auch auf Maschinen
von Harley-Davidson Üweiter…



Mofa - ZWEIRÄDRIGE FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR


    - Mindestalter: 15 Jahre
    - maximal 25 km/h bbH1) einsitzig
   

Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne
Prüfbescheinigung fahren. Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist,
gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas
ebenfalls
keine Prüfbescheinigung.

Die Unterweisung erfolgt auf eigenem Mofa.

 

Klasse M - ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER

    - Mindestalter: 16 Jahre
    - Motorradroller mit maximal 45 km/h bbH1)
    - Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Als Kleinkrafträder gelten auch:
Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH1) von max. 50 km/h,
wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992,
erstmals in den Verkehr gekommen sind.

    INFO: Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B ist die Klasse M enthalten.

Die Ausbildung erfolgt auf eigenem Roller.

 

Klasse A1 - LEICHTKRAFTRÄDER

    -
Mindestalter: 16 Jahre
    - Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung
    - b
is zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 
      80 km/h bbH1) gefahren werden

Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4
dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden
Suzuki VanVan - für Klasse A1
    INFO: Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A1 ist die Klasse M enthalten.

Die Ausbildung erfolgt auf SUZUKI VanVan 125 ccm und 12 PS.

 

Klasse A beschränkt - MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER

    - Mindestalter: 18 Jahre
    - bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW
    -
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden
Suzuki Gladius 650 mit ABS Yamaha Virago - für Klasse A begrenzt
    INFO: Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A sind die 
             
Klasse M und A1 enthalten.

Die Ausbildung erfolgt auf SUZUKI Gladius 650 ABS mit 34 PS Üweiter...



Oder auf YAMAHA Virago 535 mit 34 PS.
Sie zeichnet sich durch eine niedrige Sitzhöhe aus.

 

Klasse A unbeschränkt - SCHWERE KRÄFTRÄDER

    - Mindestalter: 25 Jahre
    - über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.
Suzuki GSR 600 ABS - für Klasse A unbegrenzt
    INFO: Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A sind die
              Klasse M und A1 enthalten.

Die Ausbildung erfolgt auf SUZUKI GSR 600 ABS mit 98 PS Üweiter...

 

Klasse S - DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER UND VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE

    - Mindestalter: 16 Jahre
    - mit einer bbH1) von höchstens 45 km/h
   
- Fremdzündungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
    - Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg 
     
(bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)

Die Ausbildung erfolgt auf eigenem Fahrzeug. 

bbH1) : bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die das Fahrzeug laut Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigungen oder allgemeiner Betriebserlaubnis fahren darf.

                         __________________________________________________
                                          Die theoretische Ausbildung

Mofa:

6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für
Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet. Kommt ein Mofakurs
wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber
zusammen mit den Fahrschülern der Klassen M, A1 oder A unterrichtet werden.

Klasse M und S:

12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung2): 6 Doppelstunden Grundstoff)
2 Doppelstunden Zusatzstoff

Klasse A1:

2 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung2): 6 Doppelstunden Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff

Klasse A beschränkt:

12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung2): 6 Doppelstunden Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff

Klasse A unbeschränkt:

12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung2): 6 Doppelstunden Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff

2)Bei Erweiterung muss ein gültige Fahrerlaubnis, egal welcher Klasse, vorliegen.

 

Für eine sehr gute Vorbereitung auf Ihre Theorieprüfung empfehlen wir:
FAHREN LERNEN Max

DER GEFÜHRTE LERNWEG Üweiter...

 

                         _________________________________________________
                                          
Die praktische Ausbildung

Mofa:

Eine Unterweisung von 90 Minuten unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts

Klasse M und S:

Ausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden
ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten

Klasse A1:

Ausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden
ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und die besonderen Ausbildungsstunden3)
á 45 Minuten betragen mindestens:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

Klasse A beschränkt:

Ausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden
ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und die besonderen Ausbildungsstunden3)
á 45 Minuten betragen mindestens:
5 Fahrstunden Überland 
4 Fahrstunden Autobahn                                             
3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Bei Vorbesitz von A1 (alt: 1b)
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Klasse A unbeschränkt:

Ausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der
Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und die
besonderen Ausbildungsstunden3) á 45 Minuten betragen mindestens:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden Überland

Bei Vorbesitz von A1 (alt: 1b)
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dunkelheit

3)Die Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden sind Mindestanforderungen.
Sie dürfen nicht am Anfang der Ausbildung durchgeführt werden.

                          __________________________________________________
                                             Abschluss der Ausbildung

Nach Abschluss der theoretischen Ausbildung und Erteilung der Prüferlaubnis
(Antragsverfahren) darf 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen
Klasse die theoretische Prüfung bei der DEKRA abgelegt werden. Eine Prüfung
kostet 20,83 €. (für Mofa gesamt: 22,02 €). Eine gute Vorbereitung auf die Prüfung
ist wichtig für das Gelingen. Verschiedene Medien zum Lernen erhalten Sie bei
uns. Während der Öffnungszeiten bieten wir unseren Kunden kostenlos an bei
uns zu üben.

Nach bestandener Theorieprüfung und Abschluss der praktischen Ausbildung
wird die praktische Prüfung geplant. Diese kann erst 1 Monat vor Erreichen des 
Mindestalters der jeweiligen Klasse abgelegt werden.

Preise der praktischen Zweiradprüfungen bei der DEKRA

Klasse

Preis der DEKRA

Dauer in Minuten

M und S

56,41 €

30

A1

84,97 €

45

A

112,81 €

60


Bottom 
Grafik