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Folgende Klassen können Sie erweben:  Mofa, M, A1, A18, A25 und S.
Neu ab 2010: Die Ausbildung auch auf Maschinen von Harley-Davidson Üweiter…
Mofa - ZWEIRÄDRIGE FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR
- Mindestalter: 15 Jahre - maximal 25 km/h bbH1) einsitzig Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren. Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung.
Die Unterweisung erfolgt auf eigenem Mofa.
Klasse M - ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER
- Mindestalter: 16 Jahre - Motorradroller mit maximal 45 km/h bbH1) - Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Als Kleinkrafträder gelten auch: Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH1) von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind. Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
INFO: Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B ist die Klasse M enthalten.
Die Ausbildung erfolgt auf eigenem Roller.
Klasse A1 - LEICHTKRAFTRÄDER
- Mindestalter: 16 Jahre - Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung - bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH1) gefahren werden
Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden  INFO: Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A1 ist die Klasse M enthalten.
Die Ausbildung erfolgt auf SUZUKI VanVan 125 ccm und 12 PS.
Klasse A beschränkt - MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER
- Mindestalter: 18 Jahre - bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW - 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden  INFO: Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A sind die Klasse M und A1 enthalten.
Die Ausbildung erfolgt auf SUZUKI Gladius 650 ABS mit 34 PS Üweiter...
Oder auf YAMAHA Virago 535 mit 34 PS. Sie zeichnet sich durch eine niedrige Sitzhöhe aus.
Klasse A unbeschränkt - SCHWERE KRÄFTRÄDER
- Mindestalter: 25 Jahre - über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.  INFO: Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A sind die Klasse M und A1 enthalten.
Die Ausbildung erfolgt auf SUZUKI GSR 600 ABS mit 98 PS Üweiter...
Klasse S - DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER UND VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE
- Mindestalter: 16 Jahre - mit einer bbH1) von höchstens 45 km/h - Fremdzündungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor - Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
Die Ausbildung erfolgt auf eigenem Fahrzeug.
bbH1) : bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die das Fahrzeug laut Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigungen oder allgemeiner Betriebserlaubnis fahren darf.
__________________________________________________ Die theoretische Ausbildung
Mofa:
6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet. Kommt ein Mofakurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen M, A1 oder A unterrichtet werden.
Klasse M und S:
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung2): 6 Doppelstunden Grundstoff) 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Klasse A1:
2 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung2): 6 Doppelstunden Grundstoff) 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Klasse A beschränkt:
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung2): 6 Doppelstunden Grundstoff) 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Klasse A unbeschränkt:
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung2): 6 Doppelstunden Grundstoff) 4 Doppelstunden Zusatzstoff
2)Bei Erweiterung muss ein gültige Fahrerlaubnis, egal welcher Klasse, vorliegen.
Für eine sehr gute Vorbereitung auf Ihre Theorieprüfung empfehlen wir: 
DER GEFÜHRTE LERNWEG Üweiter...
_________________________________________________ Die praktische Ausbildung
Mofa:
Eine Unterweisung von 90 Minuten unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts
Klasse M und S:
Ausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten
Klasse A1:
Ausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und die besonderen Ausbildungsstunden3) á 45 Minuten betragen mindestens: 5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit
Klasse A beschränkt:
Ausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und die besonderen Ausbildungsstunden3) á 45 Minuten betragen mindestens: 5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei Vorbesitz von A1 (alt: 1b) 3 Fahrstunden Überland 2 Fahrstunden Autobahn 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Klasse A unbeschränkt:
Ausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und die besonderen Ausbildungsstunden3) á 45 Minuten betragen mindestens: 5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden Überland
Bei Vorbesitz von A1 (alt: 1b) 3 Fahrstunden bei Dunkelheit 2 Fahrstunden Autobahn 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
3)Die Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden sind Mindestanforderungen. Sie dürfen nicht am Anfang der Ausbildung durchgeführt werden.
__________________________________________________ Abschluss der Ausbildung
Nach Abschluss der theoretischen Ausbildung und Erteilung der Prüferlaubnis (Antragsverfahren) darf 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Klasse die theoretische Prüfung bei der DEKRA abgelegt werden. Eine Prüfung kostet 20,83 €. (für Mofa gesamt: 22,02 €). Eine gute Vorbereitung auf die Prüfung ist wichtig für das Gelingen. Verschiedene Medien zum Lernen erhalten Sie bei uns. Während der Öffnungszeiten bieten wir unseren Kunden kostenlos an bei uns zu üben.
Nach bestandener Theorieprüfung und Abschluss der praktischen Ausbildung wird die praktische Prüfung geplant. Diese kann erst 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Klasse abgelegt werden.
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Preise der praktischen Zweiradprüfungen bei der DEKRA |
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Klasse |
Preis der DEKRA |
Dauer in Minuten |
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M und S |
56,41 € |
30 |
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A1 |
84,97 € |
45 |
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A |
112,81 € |
60 |
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