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Übersicht aller Führerscheinklassen, die wir ausbilden

Klasse B
Fahrzeug: Kraftfahrzeuge bis max. 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Klasse BE
Fahrzeug: Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger mehr als 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: nur Praxis
Prüfung: nur Praxis
Erfordert: Vorbesitz Klasse B, Passbild, Sehtest

Klasse M
Fahrzeug: Zweirädriges Kleinkraftrad (auch Motorroller) mit max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und 50 ccm Hubraum
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis (keine besonderen Ausbildungsfahrten)
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen und für Schüler ohne Personalausweis ist eine Meldebescheinigung notwendig

Klasse S
Fahrzeug: Dreirädriges Kleinkraftrad oder vierrädriges Leichtkraftfahrzeug mit max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und 50 ccm Hubraum (weiter Bestimmungen als Info in der Fahrschule)
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis ( keine besonderen Ausbildungsfahrten)
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen und für Schüler ohne Personalausweis ist eine Meldebescheinigung notwendig

Klasse A1
Fahrzeug: Leichtkrafträder bis max.125 ccm und max.11 KW (15 PS)
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen und für Schüler ohne Personalausweis ist eine Meldebescheinigung notwendig

Klasse A begrenzt
Fahrzeug: Motorräder jeder Art bis max. 25 KW (34 PS)
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Klasse A unbegrenzt
Fahrzeug: Motorräder jeder Art
Mindestalter: bei Direkteinstig 25 Jahre (oder 2 Jahre Vorbesitz A begrenzt, dann automatisch A unbegrenzt)
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Klasse C1
Fahrzeug: Kraftfahrzeuge über 3,5 t bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger bis max.750 kg
Mindestalter: ab 18 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Ärztliche Untersuchung

Klasse C1E
Fahrzeug: Kraftfahrzeuge über 3,5 t bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger über 750 kg (Last- und Sattelzüge); die zul. Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und beide Gesamtmassen nicht mehr als 12 t betragen
Mindestalter: ab 18 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Vorbesitz Klasse C, Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Ärztliche Untersuchung

Klasse C
Fahrzeug: Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger bis max.750 kg
Mindestalter: ab 18 Jahre (gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre)
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Ärztliche Untersuchung

Klasse CE
Fahrzeug: Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger über 750 kg (Last- und Sattelzüge)
Mindestalter: ab 18 Jahre (gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre)
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Vorbesitz Klasse C, Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Ärztliche Untersuchung

Theoretische Ausbildung
Ersterwerb: 12 Doppelstunden Grundunterricht á 90 min + klassenspezifischer Unterricht Erweiterung: 6 Doppelstunden + Klassenspezifischer Unterricht

Die Anzahl des klassenspezifischen Unterrichts ist von der beantragten Klasse abhängig, z.B. Klasse B zwei Doppelstunden á 90 min.

Praktische Ausbildung
Übungsstunden (Anzahl nicht vorgeschrieben, abhängig vom Können des Fahrschülers) + gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten (Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten), Anzahl abhängig von der beantragten Klasse und Vorbesitz

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