Übersicht aller Führerscheinklassen, die wir ausbilden
Klasse B
Fahrzeug:
Kraftfahrzeuge bis max. 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
Mindestalter:
18 Jahre
Ausbildung:
in Theorie und Praxis
Prüfung:
in Theorie und Praxis
Erfordert:
Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Klasse BE
Fahrzeug:
Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger mehr als 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
Mindestalter:
18 Jahre
Ausbildung:
nur Praxis
Prüfung:
nur Praxis
Erfordert:
Vorbesitz Klasse B, Passbild, Sehtest
Klasse M
Fahrzeug:
Zweirädriges Kleinkraftrad (auch Motorroller) mit max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und 50 ccm Hubraum
Mindestalter:
16 Jahre
Ausbildung:
in Theorie und Praxis (keine besonderen Ausbildungsfahrten)
Prüfung:
in Theorie und Praxis
Erfordert:
Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen und für Schüler ohne Personalausweis ist eine Meldebescheinigung notwendig
Klasse S
Fahrzeug:
Dreirädriges Kleinkraftrad oder vierrädriges Leichtkraftfahrzeug mit max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und 50 ccm Hubraum (weiter Bestimmungen als Info in der Fahrschule)
Mindestalter:
16 Jahre
Ausbildung:
in Theorie und Praxis ( keine besonderen Ausbildungsfahrten)
Prüfung:
in Theorie und Praxis
Erfordert:
Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen und für Schüler ohne Personalausweis ist eine Meldebescheinigung notwendig
Klasse A1
Fahrzeug:
Leichtkrafträder bis max.125 ccm und max.11 KW (15 PS)
Mindestalter:
16 Jahre
Ausbildung:
in Theorie und Praxis
Prüfung:
in Theorie und Praxis
Erfordert:
Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen und für Schüler ohne Personalausweis ist eine Meldebescheinigung notwendig
Klasse A begrenzt
Fahrzeug:
Motorräder jeder Art bis max. 25 KW (34 PS)
Mindestalter:
18 Jahre
Ausbildung:
in Theorie und Praxis
Prüfung:
in Theorie und Praxis
Erfordert:
Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Klasse A unbegrenzt
Fahrzeug:
Motorräder jeder Art
Mindestalter:
bei Direkteinstig 25 Jahre (oder 2 Jahre Vorbesitz A begrenzt, dann automatisch A unbegrenzt)
Ausbildung:
in Theorie und Praxis
Prüfung:
in Theorie und Praxis
Erfordert:
Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Klasse C1
Fahrzeug:
Kraftfahrzeuge über 3,5 t bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger bis max.750 kg
Mindestalter:
ab 18 Jahre
Ausbildung:
in Theorie und Praxis
Prüfung:
in Theorie und Praxis
Erfordert:
Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Ärztliche Untersuchung
Klasse C1E
Fahrzeug:
Kraftfahrzeuge über 3,5 t bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger über 750 kg (Last- und Sattelzüge); die zul. Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und beide Gesamtmassen nicht mehr als 12 t betragen
Mindestalter:
ab 18 Jahre
Ausbildung:
in Theorie und Praxis
Prüfung:
in Theorie und Praxis
Erfordert:
Vorbesitz Klasse C, Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Ärztliche Untersuchung
Klasse C
Fahrzeug:
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger bis max.750 kg
Mindestalter:
ab 18 Jahre (gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre)
Ausbildung:
in Theorie und Praxis
Prüfung:
in Theorie und Praxis
Erfordert:
Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Ärztliche Untersuchung
Klasse CE
Fahrzeug:
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger über 750 kg (Last- und Sattelzüge)
Mindestalter:
ab 18 Jahre (gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre)
Ausbildung:
in Theorie und Praxis
Prüfung:
in Theorie und Praxis
Erfordert:
Vorbesitz Klasse C, Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Ärztliche Untersuchung
Theoretische Ausbildung
Ersterwerb: 12 Doppelstunden Grundunterricht á 90 min + klassenspezifischer Unterricht Erweiterung: 6 Doppelstunden + Klassenspezifischer Unterricht
Die Anzahl des klassenspezifischen Unterrichts ist von der beantragten Klasse abhängig, z.B. Klasse B zwei Doppelstunden á 90 min.
Praktische Ausbildung
Übungsstunden (Anzahl nicht vorgeschrieben, abhängig vom Können des Fahrschülers) + gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten (Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten), Anzahl abhängig von der beantragten Klasse und Vorbesitz