Fahrerlaubnisklassen, die wir ausbilden

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Diese Klasse entfällt ab dem 19.01.2013. Als Ersatz kommt die Klasse AM

Fahrzeug: Zweirädriges Kleinkraftrad (auch Motorroller) mit max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und
50 ccm Hubraum
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis (keine besonderen Ausbildungsfahrten)
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen und für Schüler ohne Personalausweis ist eine Meldebescheinigung notwendig

Fahrzeug: Dreirädriges Kleinkraftrad oder vierrädriges Leichtkraftfahrzeug mit max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und 50 ccm Hubraum (weiter Bestimmungen als Info in der Fahrschule)
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis (keine besonderen Ausbildungsfahrten)
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen und für Schüler ohne Personalausweis ist eine Meldebescheinigung notwendig

Fahrzeug: Leichtkrafträder bis max.125 ccm und max.11 KW (15 PS)
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen und für Schüler ohne Personalausweis ist eine Meldebescheinigung notwendig

Fahrzeug: Motorräder jeder Art bis max. 25 KW (34 PS)
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Fahrzeug: Motorräder jeder Art
Mindestalter: bei Direkteinstig 25 Jahre (oder 2 Jahre Vorbesitz A begrenzt, dann automatisch A unbegrenzt)
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen

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Fahrzeug: Kraftfahrzeuge bis max. 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, bis max. 8 Sitzplätze + Fahrersitz
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitedem Fahren)
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Fahrzeug: Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger mehr als 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: nur Praxis
Prüfung: nur Praxis
Erfordert: Vorbesitz Klasse B, Passbild, Sehtest

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Fahrzeug: Kraftfahrzeuge über 3,5 t bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger bis max. 750 kg
Mindestalter: ab 18 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Amtsärztliche Untersuchung

Fahrzeug: Kraftfahrzeuge über 3,5 t bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger über 750 kg (Last- und Sattelzüge); die zul. Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und beide Gesamtmassen nicht mehr als 12 t betragen
Mindestalter: ab 18 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Vorbesitz Klasse C1, Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Amtsärztliche Untersuchung

Fahrzeug: Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger bis max. 750 kg
Mindestalter: ab 18 Jahre (gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre)
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Amtsärztliche Untersuchung

Fahrzeug: Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger
über 750 kg (Last- und Sattelzüge)
Mindestalter: ab 18 Jahre (gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre)
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Vorbesitz Klasse C, Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Ärztliche Untersuchung

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Fahrzeug: Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 Km/h BbH* und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH*, auch mit Anhänger (max. 25 km/h Fahrgeschwindigkeit)
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Fahrzeug: Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 Km/h BbH* (bis 40 km/h BbH* unter 18 Jahren) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h BbH*, auch mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre (40 km/h bbH* beachten)
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen

*bbH: Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit

Theoretische Ausbildung

Ersterwerb: 12 Doppelstunden Grundunterricht á 90 min + klassenspezifischer Unterricht*
Erweiterung: 6 Doppelstunden + klassenspezifischer Unterricht*

*Die Anzahl des klassenspezifischen Unterrichts ist von der beantragten Klasse abhängig, z.B. Klasse B zwei Doppelstunden á 90 min.

Praktische Ausbildung

Übungsstunden (Anzahl nicht vorgeschrieben, abhängig vom Können des Fahrschülers) + gesetzlich vorgeschriebene besonderen Ausbildungsfahrten (Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten), Anzahl abhängig von der beantragten Klasse und Vorbesitz

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