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Fahrzeug: Zweirädriges Kleinkraftrad (auch Motorroller) mit max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und
50 ccm Hubraum
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis (keine besonderen Ausbildungsfahrten)
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen und für Schüler ohne Personalausweis ist eine Meldebescheinigung notwendig
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis (keine besonderen Ausbildungsfahrten)
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen und für Schüler ohne Personalausweis ist eine Meldebescheinigung notwendig
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen und für Schüler ohne Personalausweis ist eine Meldebescheinigung notwendig
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Mindestalter: bei Direkteinstig 25 Jahre (oder 2 Jahre Vorbesitz A begrenzt, dann automatisch A unbegrenzt)
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen
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Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitedem Fahren)
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: nur Praxis
Prüfung: nur Praxis
Erfordert: Vorbesitz Klasse B, Passbild, Sehtest
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Mindestalter: ab 18 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Amtsärztliche Untersuchung
Mindestalter: ab 18 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Vorbesitz Klasse C1, Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Amtsärztliche Untersuchung
Mindestalter: ab 18 Jahre (gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre)
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Amtsärztliche Untersuchung
über 750 kg (Last- und Sattelzüge)
Mindestalter: ab 18 Jahre (gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre)
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Vorbesitz Klasse C, Passbild, Erste Hilfe, Augenärztliches Gutachten, Ärztliche Untersuchung
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Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Mindestalter: 16 Jahre (40 km/h bbH* beachten)
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen
*bbH: Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit
Theoretische Ausbildung
Ersterwerb: 12 Doppelstunden Grundunterricht á 90 min + klassenspezifischer Unterricht*
Erweiterung: 6 Doppelstunden + klassenspezifischer Unterricht*
*Die Anzahl des klassenspezifischen Unterrichts ist von der beantragten Klasse abhängig, z.B. Klasse B zwei Doppelstunden á 90 min.
Praktische Ausbildung
Übungsstunden (Anzahl nicht vorgeschrieben, abhängig vom Können des Fahrschülers) + gesetzlich vorgeschriebene besonderen Ausbildungsfahrten (Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten), Anzahl abhängig von der beantragten Klasse und Vorbesitz