Berufskraftfahrer – Beschleunigte Grundqualifikation §4 Abs. 2 BKrFQG

INFO:

Die Grundqualifikation benötigt der Kraftfahrer der nach dem 10. Sep.’09 eine Fahrerlaubnis der Kl. C1/C1E; C/CE erworben hat und diese hauptberuflich und gütergewerblich nutzt. Weitere Informationen.

Wir bieten Ihnen die beschleunigte Grundqualifikation nach §4 Abs. 2 BKrFQG.

Die Ausbildung umfasst 140 Stunden á 60 Minuten aus den unten aufgeführten Inhalten, inkl. 10 Stunden á 60 Minuten praktischen Fahrens. Bei der beschleunigten Grundqualifikation ist der Besitz der Lkw-Fahrerlaubnis nicht vorgeschrieben. Kann aber, wie auch andere Module, bei uns erworben werden.
Übersicht aller Module

Abgeschlossen wird die beschleunigte Grundqualifikation mit einer 90-minütigen IHK-Prüfung. Bitte beachten Sie das Mindestalter.Weitere Informationen.

Termine:

Der nächste Kurs beginnt am 19. März 2012.

Dauer: 6 Wochen
Unterrichtszeiten: 8:00 bis 15:00 Uhr
Kosten: auf Anfrage
(Lehrmaterial und Prüfung inklusive, MwSt. freie Leistung)

Förderung: Erfahren Sie hier mehr zu den Förderprogrammen
Maßnahmenummer: 032 / 329 / 10

Ausbildungsinhalte:

  • Technische Ausstattung und Fahrphysik
  • Optimale Nutzung der kinematischen Kette
  • Sozialvorschriften, Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
  • Gesundheitsschäden vorbeugen
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • Verhalten in Notfällen
  • Ladungssicherung
  • Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr
  • Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
  • Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs und Marktordnung

Abschluss der Ausbildung:
Prüfung durch die IHK Rostock, Zertifikat


* Änderung vorbehalten, wenn nicht genügend Anmeldungen eingehen.

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