Das Punktesystem
Alle Verstöße, die so schwerwiegend sind, dass sie im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragen sind, werden mit Punkten bewertet. Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Regelsatz von weniger als 40,-€ geahndet werden, sind nicht in Flensburg registriert. Für sie gibt es daher auch keine Punkte.
Zur Teilnahme an den Aufbauseminaren für Punkteauffällige sind Kraftfahrerverpflichtet, die auf Grund wiederholter Verstöße im Straßenverkehr 14 oder mehr Punkte angesammelt haben.
Daneben können Kraftfahrer, die noch keine 14 Punkte erreicht haben, freiwillig an einem Aufbauseminar für die genannte Gruppe teilnehmen.
Bei einem Stand von nicht mehr als 13 Punkten werden 2, bei einem Stand von nicht mehr als 8 Punkten 4 Punkte abgezogen.
Der Besuch eines Seminars führt jeweils nur einmal innerhalb von fünf Jahrenzu einem Punkteabzug. Für den Punktestand und die Berechnung der Fünfjahresfrist ist jeweils das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung maßgeblich. Ein Punkteabzug ist nur bis zum Erreichen von null Punkten zulässig. (§ 4 Abs. 4 StVG)
Wichtige Links:
Infos zum Seminarablauf
Anmeldung zu einem angeordneten Aufbauseminar für Punkteauffällige
Anmeldung zu einem freiwilligen Aufbauseminar zum Punkteabbau
Ihren aktuellen Punktestand finden sie auf den Seiten vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Die Anzahl der Punkte muss beim Seminar nachgewiesen werden.
Punkteregelung:
