Fahrerlaubnisantrag und Fristen

Eins vorweg:

Für ein Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne persönlich und während der Öffnungszeiten zur Verfügung: siehe Standorte.

Ablauf der Formalitäten

Der Führerscheinantrag

Nachdem Sie sich bei uns zur Ausbildung angemeldet haben, sollte baldmöglichst der amtliche Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt werden.
Das Antragsformular erhalten Sie direkt von uns. Der Antrag ist bei der Führerscheinstelle des jeweiligen Hauptwohnsitzes einzureichen. Durch den Antrag wird eine Prüferlaubnis und der Führerschein erstellt. Sie werden nach eintreffen der Prüferlaubnis von uns benachrichtigt. Erst dann kann die theoretische und danach die praktische Prüfung abgelegt werden. Die Ausbildung kann aber schon zeitgleich erfolgen.

Für die Antragsstellung sind folgende Unterlagen nötig: (gilt für die Motorrad und Pkw Ausbildung)
  • ein biometrisches Passbild (35 x 45 mm), 2 Fotos bei Doppelklassen
  • Sehtest (darf nicht älter als 2 Jahre sein) bekommt man bei jedem Optiker
  • Nachweis “Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort”
  • Personalausweis, vorhandener Führerschein
  • Gebühr ca. 44,- € (Antrag während der Probezeit); ca. 43,- € (außerhalb der Probezeit)  für den 2. Führerschein bei Doppelklassen noch ca. 8,- € dazu
  • Name der ausbildenden Fahrschule

(Bei “Führerschein mit 17″ – begleitetes Fahren bitte anderes Antragsverfahren beachten, mehr erfahren)

Antragsstellung für die Lkw Klassen gilt:
  • ein biometrisches Passbild (35 x 45 mm), 2 Fotos bei Doppelklassen
  • Amts- und Augenärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand
  • Nachweis über Lehrgang zur Ausbildung 1. Hilfe- Personalausweis, vorhandener Führerschein
  • Gebühr ca. 44,- € (Antrag während der Probezeit); ca. 43,- € (außerhalb der Probezeit)  für den 2. Führerschein bei Doppelklassen noch ca. 8,- € dazu
  • Name der ausbildenden Fahrschule

Für alle aus dem Landkreis Bad Doberan gilt:

Sie können den Antrag auch bei uns mit den oben genannten Unterlagen und einer Kopie vom Personalausweis und vorhandenen Führerschein abgeben. Wir reichen den Antrag dann für Sie bei der Führerscheinstelle Bad Doberan ein.

Wir raten Ihnen:
Geben Sie den Führerscheinantrag sofort ab. Die Bearbeitungszeit bei den Behörden liegt zwischen drei bis sechs Wochen.

Fristablauf

Bitte beachten Sie das folgende Fristen zum Erwerb Ihrer Fahrerlaubnis ablaufen können:

  1. Antrag
    Nachdem Sie bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt haben, geht nach einer Bearbeitungszeit von ca. drei bis sechs Wochen der Prüfauftrag beider Prüforganisation DEKRA ein. Danach werden wir als Fahrschule über den Eingang informiert. Diese Information geben wir dann an Sie weiter. Der Fahrerlaubnisantrag hat dann ein Jahr Gültigkeit. In diesem Zeitraum muß die theoretische Prüfung bestanden sein. Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden.
  2. Theoretische und praktische Ausbildung
    Die Ausbildung darf erst ein halbes Jahr vor Vollendung des jeweiligen Mindestalters der beantragten Klasse beginnen. Nach Abschluß der Ausbildung ist diese zwei Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss die theoretische, bzw. die praktische Ausbildung wiederholt werden.
  3. Theoretische und praktische Prüfung
    Die theoretische Prüfung darf erst drei Monate und die praktische Prüfung ein Monat vor Vollendung des jeweiligen Mindestalters der beantragten Klasse durchgeführt werden.Wurde die theoretische Prüfung bestanden, so muss in einem Zeitraum von einem Jahr die praktische Prüfung bestanden werden. Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnisgestellt und die theoretische Prüfung wiederholt werden.

Bitte beachten sie auch unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

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